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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grenzbebauung
Hallo,
vor ca.9 Jahren haben wir uns ein Grundstück gekauft und ein Einzelhaus drauf gebaut. Nachdem wir unser Grundstück ausmessen lassen haben, haben wir festgestellt, das der Nachbar neben uns seine Carport, sein Gartenhäuschen sowie sein großes Gewächshaus genau auf die Grenze gebaut hat. Er hatte sein Grundstück nämlich nicht ausmessen lassen. Wir wollten damals keinen Streit und haben gesagt es kann so bleiben und wir legen einen Sichtschutz dann halt auch auf der Grenze an. Der Sichtschutz bestand unter anderem aus 4 Rotbuchen, deren Anschaffung wir uns dann geteilt haben. Jetzt sind die Nachbarn nach Amerika ausgewandert und haben dieses Haus verkauft. Die neuen Nachbarn, wußten von diesem Abkommen und haben während wir im Urlaub waren den Sichtschutz abgerissen. D.h. unsere gemeinsamen Rotbuchen samt Wurzel abgesägt und ausgebuddelt. Jetzt sind wir natürlich stinksauer. Was können wir tun ?? |
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#2
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AW: Grenzbebauung
Zuerst sind Vereinbarungen, Vertäge nur zwischen den Parteien gültig, die diese abgeschlossen haben.
Ist es eine Hecke oder sind es Bäume? Bäume könnten unter die Baumschutzverordnung fallen. Das Grünflächenamt gibt Auskunft. Eigentümer ist derjenige, auf wessen Grundstück die Pflanzen stehen. Geht die Grenze durch die Pflanze, sind beide Nachbarn Eigentümer. Hier gilt dann vertikales Eigentum. Jeder ist für seine Seite verantwortlich. Der BGH hat so entschieden. Sind Sie nun Eigentümer oder Miteigentümer, können Sie Schadensersatz "notfalls" einklagen. Der Nachbar hat bestimmt Ihr Grundstück betreten und damit Hausfriedensbruch begangen. |
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#3
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AW: Grenzbebauung
Guten Morge,
vielen Dank, für die Message. Es waren 4 Rotbuchen. Und nach unserem Ermessen haben wir sie genau auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Das kann man jetzt aber nicht mehr kontrollieren, weil der die Bäume samt Wurzel herausgenommen hat. Können wir den jetzt darauf bestehen, das er sein Carport, sein Gartenhäuschen oder sein Gewächshaus zu entfernen hat. Oder haben wir es zu lange geduldet, das er jetzt schon Gewohnheit ist. Den das war die Absprache mit den Vormietern. Die können Ihre 3 Teile da stehen lassen, wenn wir denn gemeinsamen Sichschutz auf der Grenze weiter anlegen. Damals hätte wir wahrscheinlich für riesigen Ärger gesorgt, wenn wir darauf bestanden hätten, das Sie die Grenzbebauung einhalten. Zur Info. Wir haben ein Grundstück von 648qm und unser Nachbar von CA. 640 qm. Lieben Gruß |
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#4
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AW: Grenzbebauung
Wie ausgesagt, kommt es nicht darauf an, wer die Bäume gesetzt hat. Es wird der Istzustand zugrunde gelegt.
Wenn Sie Eigentümer oder Miteigentümer der Bäume waren, die Grundstücksgenze ging irgendwo durch den Baum, ist Ihnen ein Schaden entstanden, den der Schuldige zu ersetzen hat. Zuerst sollte ein Anspruch an den Nachbarn gestellt werden, Wiederherstellung. Zeuge ist der Voreigentümer oder andere Personen dies es bestätigten können. Auch helfen Fotos weiter. Ob die Fällung ohne Genehmigung durchgeführt werden konnte, klärt man auf dem Gartenbauamt. Ob die Nebenbauten dort errichtet werden konnten, ist kein Abkommen zwischen Nachbarn. Es wird mit der Bauordnung vorgegeben wie groß, bzw wie die Gesamtlänge an einer Grundstücksgrenze, bzw. wenn mehrere Grenzen bebaut sind. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist ist sind es 9 Meter bzw. 15 Meter. In der Bauordnung nachlesen oder beim Bauamt anfragen. |
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| Stichworte |
| grenzbebauung, grenze, nachbarschaftstreit |
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