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#1
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Grenzbebauung auf 12 Metern länge und 3 Metern Höhe
Hallo!
Es geht hier um eine Grenzbebauung. Nachbar A hat ein Carport mit Abstellraum über eine Länge von neun Metern und einer Höhe von drei Metern auf der Grundstückgrenze zum Nachbarn B errichtet. Zu diesem Bauvorhaben mußte Nachbar B eine Nachbarschaftszustimmung geben, die auch erfolgt ist. Nach ca 1 Jahr folgte ein weiterer Anbau in Form eines Flachdaches, welches eine Fläche von 3m mal 3m hat. Das Flachdach wurde nun auch noch mit einer Verlattung zum Nachbarn direkt auf der Grenze verschlossen. Es handelt sich nun um eine Bebauung in der Länge von 12 Metern mal ca 3m Höhe. In Höhe dieses noch weiter angebauten Daches mit Verlattung, also dem Schuppen steht auf dem Grundstück des Nachbarn B ein Gartenhäuschen, welches schmaler als 3 Meter ist und ca. 50 cm Grenzabstand aufweist. Auf Nachfragen von Nachbar B beim Bauamt, ob das denn in Ordnung sei, wurde ihm mitgeteilt, dass das kein Problem sei, da die Gartenhütte ja ebenfall auf der Grenze stehe und daran angebaut werden kann. Die Gartenhütte steht aber nicht auf der Grenze. Ist das alles so rechtens? Vielen Dank im voraus für die Antwort! |
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#2
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AW: Grenzbebauung auf 12 Metern länge und 3 Metern Höhe
Es gibt Gesamtlängen die gebaut werden dürfen. Meist sind es wohl 9 m im Stück (müßte man nachschauen). Dann gibt es Gesamtlängen aller an allen Grundstücksgrenzen gebauten Bauwerke, (liegt wohl bei 15 m)
Warum musste eine Zustimmung gegeben werden und waren dort Maße angegeben. |
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#3
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AW: Grenzbebauung auf 12 Metern länge und 3 Metern Höhe
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!
Die Zustimmung erfolgte nur für den ersten Bauabschnitt. Nämlich das Carport über eine Länge von neun Metern. Eine Zustimmung mußte wohl wegen der Höhe gegeben werden. Der jetzige Anbau über weitere 3 Meter Länge bedarf nun laut Bauamt angeblich keiner weiteren Zustimmung, obwohl nun eine Länge von 12 Metern erreicht wurde und sich der Ausblick seitdem auf eine ungepflegte, teilweise mit dunkelbraune Lackfarbe gestrichene Bretterwand beschränkt. Auch auf der hinteren Seite des Grundstücks befinden sich weitere Grenzbebauungen. Das Bundesland ist Niedersachsen. |
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#4
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AW: Grenzbebauung auf 12 Metern länge und 3 Metern Höhe
Sind Sie sicher, dass ein Bauaufsichtsamt die Auskunft, gegeben hat, dass eine Grenzbebauung auf 12 Meter Länge erfolgen kann ohne Genehmigung? In Niedersachsen sagt die NBauO (Niedersächsische Bauordnung) ganz eindeutig aus, dass eine Grenzbebauung maximal auf 9 m Länge erfolgen kann, wobei das Gebäude maximal eine Höhe von 3 m haben darf. Dann gibt es ggf. noch Ausnahmen, wenn sich beide Nachbarn über eine Baulast einig sind, Gebäude an der Grenze gegeneinander zu bauen. Zustimmung des Nachbarn ist gem. §§ 7, 7a und ggf. 8 immer notwendig.
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#5
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AW: Grenzbebauung auf 12 Metern länge und 3 Metern Höhe
Hallo Gina,
vielen Dank für die Antwort! Das Ganze hat sich mittlerweile noch sehr verkompliziert und wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Das Bauamt teilte nämlich nun mit, dass wir unser Gartenhaus versetzen müssen, da wir weder auf der Grenze noch 1 Meter davon weg stünden. Das Gartenhaus ist kleiner als 18 Raummeter und fällt meines Erachtens nicht unter diese Regel. Des weiteren wurde uns mitgeteilt, dass alles, was ausf dem Nachbargrundstück gebaut wurde, rechtens sein. Nur unsere Hütte wäre so nicht in Ordnung. Angemerkt sei hier, dass von unserer Seite ansonsten keine Grenzbebauung besteht. Wir haben nun mal das ganze Nachbargrundstück "unter die Lupe genommen" und haben überschlagen, dass eine Gerenzbebauung auf allen vier Grundstücksgrenzen von insgesamt ca. 25 Metern besteht! Da wären zu unserer Seite das 12,20 Meter (wir haben nachgemessen) und 3,20 Meter hohe Carport, dann der Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses mit ca. 4 Metern sowie zwei Gartenhäuser. Ich denke, dass wir es da entweder mit einem korrupten Bauamt oder absoluter Inkompetenz zu tun haben, zumal die Besitzer des Nachbarhauses auch bei der Stadt beschäftigt sind. Aber darum wird sich nun unser Anwalt kümmern. Man hat sonst leider keine Chance . Viele Grüße und vielen Dank! |
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#6
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AW: Grenzbebauung auf 12 Metern länge und 3 Metern Höhe
Habe ich bisher übersehen oder gab es bisher keinen Hinweis, in welchem Bundesland sich das Ganze abspielt. In Niedersachsen gilt, dass ggf. Bauten mit 30 Kubikmeter umbautem Raum genehmigungsfrei sein können, aber ge-prüft werden müssen ob örtliche Satzungen usw. eingehalten werden. Ich denke, dass Sie richtig beraten sind, einen Anwalt einzuschalten da hier vermutlich doch einiges im Argen liegt.
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