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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grenzbebaung
Ich weiss, man darf an die Grenze Carports von bis 9 m länge, und 2,75 höhe setzen, der vom Bauamt war auch schon gerade da, und sagte, er könne nix machen, schüttelte aber immer nur mit dem Kopf, als er das Bauwerk und die Gegebenheiten sah, ich liege ja 1 m Tiefer, wie da wo das Carport nun steht.
Es ist aber offensichtlich, das es nur Schikane ist, hier hinten war und ist schon immer Wiese gewesen, die Eigentlichen Garagen sind am oberen Teil von dem 100 m Grundstück, da wo auch das Wohnhaus ist. Ich habe nun an meine Grenze dieses Monströse Bauwerk bekommen, genau an meine Terasse mit Südewstlage, mit dem Ergebnis, das ich meine Terasse Planieren kann, weil dort keine Sonne mehr hinkommt. Ist also nun Hopfen und Malz wirklich verloren, ich also im Prinzip Hütte verkaufen kann? |
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#2
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AW: Grenzbebaung
Mit den Angaben 9 m Länge, = < 2,75 m Höhe handelt es sich bestimmt um Schleswig Holstein. Alle anderen Bundesländer haben andere Höhenangaben.
Wenn Ihre Angaben stimmen, ist es ein Carport. Ein Carport ist eine überdachte Stellfläche und keine Garage. Dies ist ein gravierender Unterschied der in der BauO berücksichtigt wird. In der BauO § 6 Abs 10.1 werden Garagen mit den von Ihnen benannten Maßen festgelegt. Jedoch werden Stellplätze in § 6 Abs 10.3 mit einer Länge von = < 8 m angegeben. Dies ergibt 2 Stunden mehr Sonne! ![]() Dies hätte der Beamte vom Bauamt doch erkennen müssen!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Grenzbebaung
Es tut mir Leid Ihnen wiedersprechen zu müßen, hier steht auch 3 m und 2,75 ........
Das hier ist übrigens das Bauwerk, da links ist meine Terasse, wo ich mal Sonne hatte, das Bad und die Küche dort sind nun auch Dunkel: ![]() Das Ding ist ein 9 Meter langer Schlauch, wo man, selbst wenn man ein Auto da reinstopfen würde, nicht aussteigen kann, da zu schmal, von der nicht vorhandenen Zuwegung mal abgesehen. |
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#5
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AW: Grenzbebaung
Sorry, 9 meter ,und 2,75 da oben , nicht 3.
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#6
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AW: Grenzbebaung
Die Stellplätze mit 8 m Länge sind in der Hessischen Bauordnung
Stellplätze an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 8 m Länge. Ich bitte dies zu entschuldigen ![]() Für Garagen gilt: 1. deren Gesamtlänge an keiner der jeweiligen Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks größer als 9 m sein und 2. deren mittlere Wandhöhe 2,75 m über der an der Grundstücksgrenze festgelegten Geländeoberfläche nicht übersteigen. Das Nachbarschaftsrecht Schleswig-Holstein sagt im Fenster- und Lichtrecht aus, Terrassen dürfen nur mit Zustimmung des Nachbarn errichtet werden, wenn ein geringerer Abstand von 3 m vorliegt. Terrassen sind Baulichkeiten die wenn sie am Haus beginnen zum Haus eingeordnet werden. Der Nachbar hat dem Bau nicht widersprochen. Es müsste geklärt werden ob Verjährung eingetreten ist. Auf § 22 Abs. 3 des Nachbarschaftsrecht ist hinzuweisen. Es müsste jedoch privatrechtlich geregelt werden!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#7
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AW: Grenzbebaung
Was wollen Sie jetzt von meiner Terasse, die da schon seit zig Jahren ist?
![]() Es geht um den Monsterbau da rechts im Bild, oberhalb von mir. Zitat:
Geändert von Deichgraf (17.09.2010 um 19:02 Uhr). |
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#8
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AW: Grenzbebaung
Zitat:
Ich habe eine eigene Terrasse Ihre Terrasse hätte einen Grenzabstand von 3 m haben müssen. Die Terrasse schließt am Haus an. Sie liegt nicht vom Haus entfernt, irgendwo im Garten. Es ist deshalb nach BGB § 912 ein Überbau. Der Nachbar hat keinen Einspruch erhoben. Es gilt die Verjährung wie im § genannt. Die Terrasse bleibt. Das Nachbarschaftsrecht Schleswig Holstein sagt zum Fenster- und Lichtrecht aus: der Nachbar hätte seine Zustimmung für den Bau der Terrasse geben müssen. Wegen BGB ist Verjährung eingetreten. Weiter sagt das Nachbarschaftsrecht aus, später errichte Bauwerk sind mit 3 m Abstand zu errichten, wenn der Lichteinfall auch nur geringfügig beeinträchtigt wird.
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#9
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AW: Grenzbebaung
Zitat:
Gut Danke, wieder n Punkt für meine RA nächste Woche. ![]() Der Weg ist jetzt ja, Klage einreichen, dann schickt Gericht Schiedsmann, der gibt dann wieder ab, bei nichteinigung, und dann gibt es in 6 Monaten verhandlung vor Gericht, oder gibt es da noch eine Beschleunigungs Möglichkeit? Geändert von Deichgraf (17.09.2010 um 19:36 Uhr). |
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#10
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AW: Grenzbebaung
In Schleswig Holstein muss zuerst der Schiedsmann eingeschaltet werden.
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