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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 16.09.2010, 14:15
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenzbebaung

Ich weiss, man darf an die Grenze Carports von bis 9 m länge, und 2,75 höhe setzen, der vom Bauamt war auch schon gerade da, und sagte, er könne nix machen, schüttelte aber immer nur mit dem Kopf, als er das Bauwerk und die Gegebenheiten sah, ich liege ja 1 m Tiefer, wie da wo das Carport nun steht.

Es ist aber offensichtlich, das es nur Schikane ist, hier hinten war und ist schon immer Wiese gewesen, die Eigentlichen Garagen sind am oberen Teil von dem 100 m Grundstück, da wo auch das Wohnhaus ist.

Ich habe nun an meine Grenze dieses Monströse Bauwerk bekommen, genau an meine Terasse mit Südewstlage, mit dem Ergebnis, das ich meine Terasse Planieren kann, weil dort keine Sonne mehr hinkommt.

Ist also nun Hopfen und Malz wirklich verloren, ich also im Prinzip Hütte verkaufen kann?
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  #2  
Alt 17.09.2010, 11:31
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grenzbebaung

Mit den Angaben 9 m Länge, = < 2,75 m Höhe handelt es sich bestimmt um Schleswig Holstein. Alle anderen Bundesländer haben andere Höhenangaben.

Wenn Ihre Angaben stimmen, ist es ein Carport.
Ein Carport ist eine überdachte Stellfläche und keine Garage.
Dies ist ein gravierender Unterschied der in der BauO berücksichtigt wird.
In der BauO § 6 Abs 10.1 werden Garagen mit den von Ihnen benannten Maßen festgelegt.
Jedoch werden Stellplätze in § 6 Abs 10.3 mit einer Länge von = < 8 m angegeben.
Dies ergibt 2 Stunden mehr Sonne!

Dies hätte der Beamte vom Bauamt doch erkennen müssen!
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Wahrsager
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  #3  
Alt 17.09.2010, 15:49
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebaung

Es tut mir Leid Ihnen wiedersprechen zu müßen, hier steht auch 3 m und 2,75 ........

Das hier ist übrigens das Bauwerk, da links ist meine Terasse, wo ich mal Sonne hatte, das Bad und die Küche dort sind nun auch Dunkel:



Das Ding ist ein 9 Meter langer Schlauch, wo man, selbst wenn man ein Auto da reinstopfen würde, nicht aussteigen kann, da zu schmal, von der nicht vorhandenen Zuwegung mal abgesehen.
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  #4  
Alt 17.09.2010, 16:18
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebaung

Ich hab noch dieses gefunden.

Dort drüben sind 2000 qm Land, sehr viel Freifläche, und 4 Garagen schon seit ewigkeiten vorhanden, will sagen, von Notwendigkeit kann keine Rede sein.
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  #5  
Alt 17.09.2010, 17:18
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebaung

Sorry, 9 meter ,und 2,75 da oben , nicht 3.
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  #6  
Alt 17.09.2010, 17:50
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grenzbebaung

Die Stellplätze mit 8 m Länge sind in der Hessischen Bauordnung
Stellplätze an einer Nachbargrenze des Grundstücks bis zu insgesamt 8 m Länge.
Ich bitte dies zu entschuldigen

Für Garagen gilt:
1. deren Gesamtlänge an keiner der jeweiligen Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks größer als 9 m sein und
2. deren mittlere Wandhöhe 2,75 m über der an der Grundstücksgrenze festgelegten Geländeoberfläche nicht übersteigen.

Das Nachbarschaftsrecht Schleswig-Holstein sagt im Fenster- und Lichtrecht aus, Terrassen dürfen nur mit Zustimmung des Nachbarn errichtet werden, wenn ein geringerer Abstand von 3 m vorliegt.
Terrassen sind Baulichkeiten die wenn sie am Haus beginnen zum Haus eingeordnet werden. Der Nachbar hat dem Bau nicht widersprochen. Es müsste geklärt werden ob Verjährung eingetreten ist.
Auf § 22 Abs. 3 des Nachbarschaftsrecht ist hinzuweisen.
Es müsste jedoch privatrechtlich geregelt werden!
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Wahrsager
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  #7  
Alt 17.09.2010, 18:56
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebaung

Was wollen Sie jetzt von meiner Terasse, die da schon seit zig Jahren ist?

Es geht um den Monsterbau da rechts im Bild, oberhalb von mir.

Zitat:
Von einem Fenster oder einem zum Betreten bestimmten Bauteil, dem der Eigentümer
des Nachbargrundstücks schriftlich zugestimmt hat oder das nach dem bisherigen Recht
angebracht worden ist, müssen er und seine Rechtsnachfolger mit einem später
errichteten Bauwerk mindestens 3 m Abstand einhalten. Dies gilt nicht, wenn das später
errichtete Bauwerk den Lichteinfall nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.
heisst das nun 3 meter von meiner Seite aus, die Grundstücksgrenze ist 3 Meter entfernt, also meine komplette Terasse, und dann muß der Nachbar auf seiner Seite auch nochmal 3 m abbleiben?

Geändert von Deichgraf (17.09.2010 um 19:02 Uhr).
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  #8  
Alt 17.09.2010, 19:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Grenzbebaung

Zitat:
Zitat von Deichgraf
Was wollen Sie jetzt von meiner Terasse, die da schon seit zig Jahren ist?
Ich möchte nichts von Ihrer Terrasse!
Ich habe eine eigene Terrasse

Ihre Terrasse hätte einen Grenzabstand von 3 m haben müssen.
Die Terrasse schließt am Haus an.
Sie liegt nicht vom Haus entfernt, irgendwo im Garten.
Es ist deshalb nach BGB § 912 ein Überbau.
Der Nachbar hat keinen Einspruch erhoben. Es gilt die Verjährung wie im § genannt. Die Terrasse bleibt.

Das Nachbarschaftsrecht Schleswig Holstein sagt zum Fenster- und Lichtrecht aus: der Nachbar hätte seine Zustimmung für den Bau der Terrasse geben müssen. Wegen BGB ist Verjährung eingetreten.
Weiter sagt das Nachbarschaftsrecht aus, später errichte Bauwerk sind mit 3 m Abstand zu errichten, wenn der Lichteinfall auch nur geringfügig beeinträchtigt wird.
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Wahrsager
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  #9  
Alt 17.09.2010, 19:34
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Grenzbebaung

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
... später errichte Bauwerk sind mit 3 m Abstand zu errichten, wenn der Lichteinfall auch nur geringfügig beeinträchtigt wird.
d.h. das Monsterding muß 3 m von der Terasse weg.

Gut Danke, wieder n Punkt für meine RA nächste Woche.

Der Weg ist jetzt ja, Klage einreichen, dann schickt Gericht Schiedsmann, der gibt dann wieder ab, bei nichteinigung, und dann gibt es in 6 Monaten verhandlung vor Gericht, oder gibt es da noch eine Beschleunigungs Möglichkeit?

Geändert von Deichgraf (17.09.2010 um 19:36 Uhr).
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  #10  
Alt 18.09.2010, 10:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
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In Schleswig Holstein muss zuerst der Schiedsmann eingeschaltet werden.
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