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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#51
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AW: Grenzbebaung
Es kommt wohl auch darauf an, was in Ihrer Klage als Begündung angegeben worden ist. Wenn es um "Licht" geht an oder auf der Terrasse, dann ist es erledigt. Das Carport ist nun weit weg.
Gleichzusetzen könnte man es jetzt mit einem Grenzabstand, der auch nur 3 Meter beträgt. Diese 3 Meter werden als Abstand zu Ihrer Terrasse doch eingehalten. Ihr RA wird es schon richten. Mann kann nur jetzt abwarten, was das Gericht dazu sagt.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |