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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Wir planen auf unserem Grundstück einen offenen Pavillon 3x3m hohe der Dachspitze 2,70m mit einem Abstand von 50cm zum Nachbargrundstück aufzubauen. Leider ist das Gärtchen zu klein um einen größeren Abstand einzuhalten. Beim Bauamt haben wir nachgefragt. Dort hat man uns wissen lassen, dass in Thüringen keine Genehmigung unterhalb 10m² benötigt wird.
Unsere Nachbarn zur linken und rechten Hälfte, haben schriftlich eingewilligt. Der Nachbar auf der gegenüberliegenden Seite hat seine bedenken angemeldet. Da ich im Thüringer Nachbarschaftsrecht keine direkten Hinweise dazu finde meine Frage. Benötige ich das Einverständnis des gegenüberliegenden Nachbarn? Mit freundlichen Grüßen Twinix |
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#2
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AW: Grenzabstand Pavillon
Zitat:
Wenn die BauO nichts zum Grenzabstand aussagt, dann geht es doch i. O.. Warum sollen die Nachbarn zustimmen? Ein Pavillon ist eine überdachte Fläche und somit ein Nebengebäude. http://www.immobilienscout24.de/de/b..._allgemein.jsp
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| grenzabstand, pavillon |
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