Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 04.03.2010, 20:11
Rüdiger Rüdiger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 1
Rüdiger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grenzabstand zu einem öffentlichen Gewässer

Hallo ich möchte auf meinem im Innenbereich liegenden Grundstück das an ein privates Gewässer grenzt mehrere Blautannen setzen. Ich wohne in Baden-Württemberg. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 a Nachbarrechtsgesetz ist mit Blautannen ein Abstand von 4 m einzuhalten. In Abs. 2 ist jedoch ausgeführt, dass sich die Abstände gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte d.h. 2 m reduzieren. Meine Frage: gilt diese Reduzierung auch gegenüber Gewässer, da in Abs. 2 nur auf Grundstücke abgestellt ist. Dagegen ist in § 21 Abs. 3 NRG ausgeführt, dass für Einfriedungen und Pflanzungen die zum Uferschutz dienen die Abstandsvorschriften nicht gelten. Dies trifft hier nicht zu da die Anpflanzung nicht der Sicherung des Ufers dient. Was mich jetzt völlig irritiert ist die Anmerkung dass dieser Abs. 3 auch nicht für Anpflanzungen für Spalier und Rebstöcke und Hopfenanlagen gilt, d.h. dass für die vorgenannten Anpflanzungen im Uferbereich die Regelabstände einzuhalten sind. D.h. muss ich jetzt einen Abstand von 4 m oder nur von 2 Metern einhalten? Wer kann mir rechtliche Auskunft geben?

Geändert von Rüdiger (04.03.2010 um 20:12 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.03.2010, 20:31
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Grenzabstand zu einem öffentlichen Gewässer

Zitat:
Zitat von Rüdiger
Wer kann mir rechtliche Auskunft geben?
Ein RA oder die Untere Wasserschutzbehörde nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Stroh-Heureste von Ziegen u. Hausschweinen im öffentlichen Bach Bino Nachbarschaftsrecht 1 06.11.2008 20:19
Grundstück grenzt an öffentlichen Parkplatz. Wer zahlt Zaun? filu1512 Nachbarschaftsrecht 2 07.10.2008 11:43


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1