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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Giebelwand Sanieren
Hallo
Möchte hier mal ein Problem schreiben und hoffe jemand hat schon Erfahrungen dazu. Problem: Wenn A ein Gartenbesitzer ist und B ein Nachbar, dessen Haus auf der Grundstücksgrenze steht und dieser möchte seine Giebelwand Sanieren. Mus dazu aber auf das Grundstück von A, hier greift ja das Hammer und Leiterrecht. Das ist ja soweit klar, A hat auch nichts dagegen. Das Problem ist nur B spricht nicht mit A und hat einfach eine Firma beauftragt. Diese Firma schreibt A an, das sie am ...... kommen und an der Giebelwand arbeiten müssen. Jetzt meine Frage: 1. Von der Firma wurde kein Besichtigungstermin vorgeschlagen, um die Vorgehensweise abzuklären und vor allem einen Schlüssel zu bekommen, da A ja nicht im Garten wohnt und natürlich nicht immer da ist. Brauchen sie das nicht und kann sich die Firma einfach Zugang zum Garten verschaffen? 2. Übernimmt die Firma dann auch die Pflicht von B, den eventuell entstehenden Schaden zu beheben, laut Hammerschlag und Leiterrechts-Gesetz oder ist B trotzdem dafür verantwortlich? Ich meine damit, kann B seine Pflichten einfach auf die Firma abwälzen? Grüße seb1 |
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#2
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AW: Giebelwand Sanieren
Natürlich hätte der "Bauherr" seinen Nachbarn a) über die Maßnahme informieren müssen und b) auch Angaben darüber, dass er eine Firma beauftragt hat (Name der Firma) und Angaben über Zeitpunkt der Maßnahmen geben müssen. Auch die Firma kann nicht einfach erwarten, dass man hier nun immer bereit steht. Aber leider gibt es derartige Vorkommnisse. Entweder Sie als Nachbarn stimmen dem nun zu oder wenden sich an den Bauherrn und bitten, künftig bessere Abstimmungen mit Ihnen zu treffen. Auf alle Fälle sollten Sie schriftlich bereits jetzt nachfragen, wer für Schäden aufkommt. Dokumentieren Sie den Zustand des Gartenteiles, in dem Gerüst oder ähnliches aufgestellt wird imjetzigen Zustand durch Fotos, damit Sie Beweise haben.
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#3
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AW: Giebelwand Sanieren
Schließe mich Gina an. Jedoch ist es so, dass für alle Schäden, die durch die Sanierung entstehen der Verursacher aufkommen muss. Es kann sogar eine Sicherheitsleistung im Vorfeld für evtl. Schäden verlangt werden.
Im Übrigen müssen Sie der Vorgehensweise so nicht zustimmen. Sie haben das Recht, dass der Handwerker den Ablauf mit Ihnen abspricht wenn es der Eigentümer des Hauses schon nicht tut. Wichtig ist alles dokumentieren. |
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#4
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AW: Giebelwand Sanieren
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich werde mal einen Brief an die Firma schicken und denen den Sachverhalt erklären. Außerdem sollen sie mir schriftlich mitteilen, ob sie für eventuelle Schäden aufkommen. Grüße seb1 |
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#5
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AW: Giebelwand Sanieren
Ich habe die Firma nun schon vor einer Woche angeschrieben, doch leider keine Antwort erhalten. Auch von B war nichts zu hören.
Da wir am Haus von B vorbeifahren, um auf unser Grundstück zu kommen haben wir zufällig gesehen, das von der Firma einer bei B vorm Haus stand und unseren Brief B gezeigt hat! Als sie uns gesehen haben sind sie schnell reingegangen anstatt mal mit uns zu sprechen!? Nur um das Verhalten von B und auch der Firma mal zu verdeutlichen! Nun mein Bedenken: In dem Brief (siehe Anfangs – Beitrag) der Firma stand, das sie diese Woche kommen. Was machen wir, wenn sie sich einfach Zugang zu unserem Grundstück verschaffen? Grüße seb1 |
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#6
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AW: Giebelwand Sanieren
Selbstverständlich kann der Nachbar jemand beauftragen in seinem Namen zu Handeln.
Derjenige ist verpflichtet eine Vollmacht abzugeben. (Sonst würde man keinen Rechtsanwalt beauftragen können.) Liegt diese Vollmacht nicht vor, dann lässt A keinen auf sein Grundstück. Für das Hammerschlag- und Leiterrecht gibt es fest vorgegebene Regeln. Man kann von seinem Hausrecht gebrauch machen, wenn die Firma ankommt. Ansonsten gilt bereits oben gesagtes, gemeinsame Ist- Bestandsaufnahme machen, mit Unterschrift. Vorkasse für evtl. entstehende Schäden. Wird alles eingehalten, dann kann die Firma das Grundstück betreten. Bei Verweigerung können evtl. Kosten auf A zukommen, wenn die Firma nicht aufs Grundstück raufgelassen wird. Der Nachbar kann es gerichtlich durchsetzen! |