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#1
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GEZ Gebühr als Student
Guten Abend,
unser Sohn hat nach seiner Berufsausbildung nun ein Studium angefangen. Er erhält auch Bafög, insgesamt 422 Euro, davon wie wohl allgemein üblich,die Hälfte als Kredit. Er wohnt noch bei uns im Haus, allerdings mehr oder weniger in einer eigenen, kleinen Wohnung. Nun hat er bei der GEZ den Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt......da Bafög-Empfänger. Heute hat er jetzt den abschlägigen Bescheid erhalten, anscheinend rechnet die GEZ die gesamten 422 Euro als Einkommen an und somit ist er dann über der Einkommensgrenze. Ist das so wirklich rechtens? Ich habe schon gegoogelt, aber auf diese Frage leider keine Antwort gefunden. Mein Sohn ist ziemlich empört und will jetzt letztendlich komplett aus "dem Verein" austreten. Ich bin da ja immer recht zögerlich und fürchte nur Scherereien. Schon mal vorab vielen Dank für einen kompetenten Rat Rudi Ratlos |
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#2
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AW: GEZ Gebühr als Student
Der Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige liegt bei 276 €.
Wohnt ein Student, Schüler, Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern, liegt das Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige von monatlich 278 Euro, dann sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Es muss nur ein Haushaltsangehöriger Gebühren bezahlen, hier evtl. die Eltern. Der Sohn kommt nur heraus, wenn er keinen Empfänger hat. Ein PC ist ein Empfänger. Ein Handy kann es evtl. auch sein. Wobei ein PC strittig sein kann, wenn kein Internetzugang vorhanden ist. Studenten haben meist einen PKW der ein Radio hat. 2013 ändert sich die Gebührenordnung!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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