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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Gewerbeobjekt angemietet, kann nicht bezogen werden
Zum 1.1.2008 wurde ein Gewerbeobjekt bestehend aus 2 Räumen und einer Toilette angemietet. Seit September 2007 laufen die Verhandlungen, der Vertrag wurde dann endlich im November geschlossen.
Bis Ende des Jahres stand dort Gerümpel des Eigentümers. Die Schlüsselübergabe sollte am 27.12.07 erfolgen, konnte aber nicht geschehen, da die Räume noch nicht leer waren. Ein neuer Termin wurde für den 4.1.08 ausgemacht. Bei telefonischer Anfrage des Mieters am 4.1.08 wurde dann mitgeteilt, dass die Räume gerade geputzt würden und man in die Übergabe eine Stunde später vornehmen könnte. Auf Nachfrage, ob denn auch die Türe zwichen den beiden Räumen in den rahmen gesetzt wäre, tat man ahnungslos und meinte, dass das noch nicht geschehen wäre. (Dort sollte laut Vermieter die frühere Türe eingesetzt werden, die sich wohl noch irgendwo befinden müsste...) Außerdem sei die Toilette noch nicht ganz fertig. Die Schüssel stände zwar schon, aber die Fliesen wären nocht nicht an den Wänden. Die Räume sind so für den Mieter noch nicht nutzbar, da dort eine Praxis eingerichtet werden soll, die es nötig macht, dass beide Räume durch die Türe getrennt sind. Auch muss die Toilette vom ersten Tag an genutzt werden. Nun will sich der Vermieter wieder melden, wenn die Türe eingesetzt ist und die Toilette fertig ist. Die Praxiseröffnung verschiebt sich nun auf unbestimmte Zeit. Kann der Mieter fristlos vom Vertrag zurücktreten? |
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#2
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AW: Gewerbeobjekt angemietet, kann nicht bezogen werden
Evtl. besteht fristlose Kündigung. Hier muss der Vertag bekannt sein, ob dies durchsetzbar ist. Notfalls zum RA und beraten lassen.
Termin setzen und bei fruchtlosem Ablauf besteht Vertragsauflösung! Schadenersatzforderungen könnten durchgesetzt werden. |
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#3
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AW: Gewerbeobjekt angemietet, kann nicht bezogen werden
Wahrsager: ist das nun eine Vermutung, dass man fristlos kündigen kann oder den Vertrag auflösen kann?
Der Termin zur Übergabe am 4.1.08 war schon eine neue Übergabefrist. Ursprünglich sollte der Schlüssel am 27.12.07 übergeben werden und die Räume bezugsfertig sein. Der Mietvertrag ist ein ganz normaler Vertrag für Gewerberäume von Haus + Grund. Normale Kündigungszeit beträgt 6 Monate. Von eventuell verspäteter Übergabe steht selbstverständlich nichts darin. Sollte ich mich dann doch lieber gleich bei RA beraten lassen? Denn Vermutungen helfen mir in der momentanen Situation nicht weiter. |
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#4
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AW: Gewerbeobjekt angemietet, kann nicht bezogen werden
Eine Beratung gibt es hier nicht!
Eine Beratung beim RA kostet nicht viel! Dann kann entschieden werden, ob der RA oder jemand anders weitermacht. Schreibt der RA einen Brief, sollte vorher über die Kosten gesprochen werden. Der Vertrag muss gelesen werden, liegt schuldhafte Pflichtverletzung vor, dann kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein. Beruht der Kündigungsgrund auf Vertragsverletzungen einer Seite, so ist in der Regel vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Es muss eben geprüft werden! ![]() Geändert von Wahrsager (11.01.2008 um 11:22 Uhr). |
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