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#1
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Gewährleistungsrechte des Wohnungseigentümers
A ist Eigentümer einer Eigentumswohnung. Mit wirksamem Beschluss beschloss die Wohnungseigentümergemeinschaft die Sanierung der Aussenfassade und Teile der Balkone des Gebäudes.
Die Sanierung erfolgte nicht sachgerecht mit zahlreichen Mängeln. Zudem wurden eigene von A installierte Teile wie zB Steckdosen und Schalter an seinem Balkon entfernt und nicht wieder eingesetzt. Gegenüber wem kann A seine Gewährleistung durchsetzen? Gegenüber dem Werkunternehmer oder gegenüber der Eigentümergemeinschaft? Kann er allein den Werkunternehmer in Anspruch nehmen? Oder muss dies die gesamte Eigentümergemeinschaft nach einer gemeinsamen Beschlussfassung? Gruß, Demetris |
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#2
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AW: Gewährleistungsrechte des Wohnungseigentümers
Zitat:
Die Frage muss geklärt werden, welcher Auftragsumfang ging an welche Firma. Es kann nur ausgeführt werden, was in Auftrag gegeben worden ist. Sanierung der Außenfassade einschließlich der Elektroarbeiten. Zitat:
Gibt es einen Verwalter, der alles in die Hand genommen hat, dann ist es auch seine Pflicht ordentliche Arbeit abzunehmen. Wer diese Mängel abgenommen hat, kann sich evtl auch haftbar gemacht haben, es müßte geprüft werden. Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (06.09.2011 um 15:58 Uhr). |