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Gestank im Haus und um's Haus und um's Haus herum...
Liebe Forumsmitglieder,
als Neuling möchte ich eigentlich nur wissen, wie man in folgenden Fall vorzugehen hat:
Nachbar A besitzt ausgedehnte Ländereien in unmittelbarer Nähe des Nachbarn B.
Wie kann sich Nachbar B rechtlich korrekt verhalten, wenn Nachbar A (Bauer, Landwirt, Agrarökonom, Unternehmer) auf seinen unmittelbar an das Grundstück des Nachbarn B vorhandenen Ländereien eine gülleähnliche Flüssigkeit ausbringt und bei warmen Witterungsbedingungen auf diesen Ackerflächen belässt, so dass eine unerträgliche Geruchsbelästigung entsteht?
Muss dieser Umstand hingenommen werden oder gibt es im Sinne des Nachbarschaftsrechtes die Möglichkeit, dieser Belästigung entgegen zu treten?
Übrigens, Nichtbetroffenen empfehle ich in diesem Zusammenhang einmal, einen Eimer Gülle in die Wohnung zu stellen, um nachvollziehen zu können, welche Wirkung solche "landwirtschaftlichen Maßnahmen" haben.
Bei Außentemperaturen von +25 Grad Celsius hat man nämlich das Bedürfnis, die Fenster des Hauses offen zu halten, um in den Nachtstunden eine Abkühlung der Innenräume zu erreichen.
Wenn allerdings die Geruchsbelästigung (Fachbegriff: Gestank) so impertinent ist, das selbst Bekleidungsstücke diesen Gestank annehmen, so vermute ich, dass Nachbar B ein Recht besitzt, diese Form der Belästigung dauerhaft entgegen zu treten, oder ?
Ich freue mich schon jetzt auf jeden sachlichen Beitrag, der dieses Problem unter rechtlichen Gesichtspunkten lösen könnte.
Freundliche Grüße
gebe
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