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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 21.05.2006, 00:27
Dani_Un Dani_Un ist offline
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Registriert seit: 21.05.2006
Beiträge: 1
Dani_Un befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschossdecken-Stärke und Wfl

Hallo zusammen,

unser Architekt hat uns - mal wieder - vor neue Überraschungen gestellt. Die Geschossdecken-Stärke wurde von 25 auf 20 cm verringert - ich bin kein Fachmann, aber ich würde gerne wissen, worauf das Auswirkungen hat? Lautstärke? Dämmung?

Die Dachneigung musste verringert werden von 38° auf 30° - dadurch fehlen uns fast 15 qm, die wir dringend mit eingeplant hatten. Nun ist es so, dass die schon stehende Doppelhaushälfte eine Neigung von 30° hat, wir also daran nicht wirklich was ändern können. Werkvertrag wurde aber anders abgeschlossen und wir hätten das so definitiv nicht unterschrieben (das Nachbarhaus ist 1 m länger, hat dadurch entsprechend die Wfl mehr, die wir auch bräuchten)

Der Punkt ist, wir mussten schon Abstriche bei der Wfl machen. Werkvertrag wurde unterschrieben mit 7 m Breite, die aber - nach Information beim Bauamt - nicht realisiert werden dürfen. Jetzt haben wir nur noch 6 m und erheblichen Wfl-Verlust...und jetzt auch noch im DG durch die geringe Dachneigung...irgendwann ist doch auch mal Schluss oder? Hätte der Architekt sich vorher schlau gemacht, wären diese Fehler doch gar nicht erst passiert.

Und nun??? Von ehemals ca. 140 qm auf jetzt 110 find ich ganz schön übel und stösst mir mehr als sauer auf.

Hat jemand eine Idee??? Wir sind total verzweifelt, weil die Fa es schon seit einem halben Jahr nicht "schafft", die Unterlagen für den Bauantrag vernünftig einzureichen.

Vielen Dank schonmal,
Daniela
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  #2  
Alt 22.05.2006, 14:14
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Geschossdecken-Stärke und Wfl

Gegebenenfalls über einen Anwalt prüfen lassen, ob Sie vom Vertrag zurücktreten können, da die zugesagten und unterschriebenen Vertragsinhalte offensichtlich nicht eingehalten werden.
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