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#1
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Geschäftsführervertrag vs. Arbeistvertrag
hallo!
nehmen wir an, eine GmbH ist nur temporär am markt aktiv und ingesamt nur wenige monate im jahr. mit dem GF, gleichzeitig auch minderheitsgesellschafter, soll jetzt eine GF-Vertrag geschlossen werden. aufgrund der geringen geschäftstätigkeit der unternehmung soll kein festes gehalt vereinbart werden, sondern nur eine aufwandsabhängige bezahlung nach stundenlohn. aufgrund des geringen arbeitsaufwandes soll dies dann z.B. über ein geringfügiges (minjob) oder kurzfristiges beschäftigungsverhältnis gemacht werden (natürlich im rahmen der zusagen aus dem arbeits/GF-vertrag). 1.gibt es da probleme hinsichtlich der drittvergleichbarkeit (mit einem fremden GF würde so ein vertragsverhältnis nie geschlossen werden)? 2.muss ein GF-Vertrag und gesondert ein arbeitsvertrag geschlossen werden? würde mich über eure hilfe zu diesem exotischen problem freuen. gruß vom unwissenden |