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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 20.12.2011, 20:03
Bulleye Bulleye ist offline
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Bulleye befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gerüst aufstellen

Hallo,

A hat eine Baugenehmigung um seine Terasse zu überbauen.
Das Grundstück ist durch eine Grenzwand , die auch in diesen Anbau einbezogen ist, von B getrennt.
Nun meint B, daß nach Nachbarschaftsrecht RLP lediglich 14 Tage das Gerüst stehen darf und falls die Maßnahme länger dauert hätte A Miete für die volle Zeit zu zahlen.
Der Umbau ist ja nicht in 2 Wochen zu schaffen. Ist B hier wirklich im Recht ?
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  #2  
Alt 20.12.2011, 20:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Gerüst aufstellen

http://www.baurecht.de/Nachbarschaft...and-pfalz.html
§ 25 Entschädigung
(1) Wer ein Grundstück länger als zwei Wochen gemäß § 21 benutzt hat, hat für die ganze Zeit der Benutzung eine angemessene Entschädigung zu zahlen; diese ist in der Regel so hoch wie die ortsübliche Miete für einem dem benutzten Grundstücksteil vergleichbaren gewerblichen Lagerplatz.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 21.12.2011, 14:00
Bulleye Bulleye ist offline
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Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 7
Bulleye befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gerüst aufstellen

Hallo Wahrsager,

gilt das für gewerblich genutzte Flächen oder auch wenn die benötigte Fläche in einem privat genutzten Garten liegt ?
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  #4  
Alt 21.12.2011, 14:02
Bulleye Bulleye ist offline
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Beiträge: 7
Bulleye befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gerüst aufstellen

Hallo Wahrsager,

gilt das für gewerblich genutzte Flächen oder auch wenn die benötigte Fläche in einem privat genutzten Garten liegt ?
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  #5  
Alt 21.12.2011, 14:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Gerüst aufstellen

Zitat:
Zitat von Wahrsager
diese ist in der Regel so hoch wie die ortsübliche Miete für einem dem benutzten Grundstücksteil vergleichbaren gewerblichen Lagerplatz.
Das Hammerschlag- und Leiterrecht macht keinen Unterschied ob die Fläche privat oder gewerblich ist, die genutzt wird. Das Nachbarschaftsrecht sagt nur aus, wer eine Fläche nutzt hat eine Miete zu bezahlen, die in der Höhe anzusetzen ist, als wenn er einen vergleichbaren gewerblichen Lagerplatz angemietet hätte.

Was kostet die Miete für einen gewerblichen Lagerplatz in der Nähe im Monat? Hiervon berechnet man anteilig die Miete.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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