![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
Bewertung:
|
|
#1
|
|||
|
|||
|
Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Wir leben im 1. Stock eines 2-Familienhauses. Neben uns steht ein relativ flaches 1 Familienhaus, welches lediglich durch eine Kaminheizung beheizt wird.
Der Schorstein ist niedriger als unsere Fenster. Leider ist es uns nun seit Bezug dieses Hauses kaum möglich, die Fenster zu öffnen sobald unsere Nachbarn die Heizung in Betrieb nahmen. Meine Frage: Gibt es Vorschriften, die die Höhe von Rauchabzügen aus Kaminheizungen vorschreibt? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Sind Sie Mieter, dann wenden Sie sich an diesen, wenn nicht, dann wenden Sie sich an den Schornsteinfeger
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Wenn Sie Mieter sind, können Sie dem Vermieter gegenüber eine Beeinträchtigung geltend machen und ggf. auf Mietminderung dringen bzw. auf Beseitigung des Mangels. Sind Sie Eigentümer, sollten Sie sich evtl. an Ihren Nachbarn wenden (wegen der guten Nachbarschaft) und nachfragen, ob der nicht Möglichkeiten sieht, hier etwas zu verändern. Reagiert der Nachbar nicht, wenden Sie sich an das zuständige Bauamt und bitten dort um Einschreitung wegen offensichtlichem Baumangel. Der Schornsteinfeger ist gehalten, bei der Kehrung und Überpüfung Mängel festzustellen und diese unter Fristsetzung dem Hauseigentümer mitzuteilen. WEnn der Mangel nicht abgestellt wird, muss ein Schornsteinfegermeister diesen Mangel dem Bauamt mitteilen und dort um Einschreiten und Maßnahmen gegen den Eigentümer einzuleiten. Also wären Sie beim Bauamt bzw. beim hauseigentümer immer an der richtigen Adresse.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Vorsicht, mit Mietminderung, es könnte kein Mangel vorliegen!
Der Schornsteinfeger hat mehr zu sagen, als die Baubehörde. Es sind kleine Götter. Liegt ein Mangel vor, fordert der Schornsteinfeger den Mangel zu beseitigen, evtl. sperrt er die Anlage sofort. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Das ist leider nicht richtig, denn ein Schornsteinfeger darf nur in ganz kritischen Dingen - wenn Brandgefahr oder Gefahr für Leib und Leben besteht - eine Feuerstättensperrung anordnen. Ansonsten sollte Unregistriert mal im Baurecht nachlesen, dort ist verankert, dass ein Mangel im Schornstein ein baulicher Mangel sein kann und Schornsteinfeger gehalten sind, diesen Mangel bei Nichtbeseitigung durch den Eigentümer dem zuständigen Bauamt mitzuteilen, da hier ggf. im Rahmen des Brandschutzes - und das ist nun mal Bausache - nachgeforscht werden muss. Im übrigen kann die Beeinträchtigung durch die Nachbarschaft und hier eindringen von Rauch in eine Wohnung natürlich ein Mietmangel sein, der zu einer Mietminderung veranlassen kann. Also keine Angst vor diesem Schritt. Aber erst noch einmal prüfen, wie die Verhältnisse sind, ob der Anfragende Mieter oder Eigentümer des Objektes ist, welches durch die Rauchbelästigung beeinträchtigt wird. Und gängige Praxis ist unter anderem auch der Mangel durch einen Rauchabzug im Gaststättenbetrieb, so dass durch diesen Rauchabzug oft Gerüche aus der Gaststättenküche in umliegende Wohnungen dringt, auch hier muss das Bauamt einschreiten.
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Wenn der Schornsteinfeger einen Mangel feststellt, dann sperrt er notfalls sofort die Feuerungsstätte und fragt nicht lange das Bauamt.
Das Bauamt wird, wenn dort der Mangel gemeldet wird sowieso den Schornsteinfeger auffordern sich dem anzunehmen. Es geht hier wahrscheinlich nicht um einen baulichen Mangel sondern ein Schornstein, der schon abgenommen worden ist. Es muss deshalb kein Baumangel vorliegen. Da ich den Schornstein nicht begutachten kann, kann ich auch kein Urteil über den Schornstein abgeben. Der Schornstein kann durchaus jahrelang gut funktionniert haben. Nun hat man in der Umgebung etwas errichtet und die Luftströmung hat sich geändert. Dann bekommt man den Qualm ab, ohne dass am Schornstein ein Mangel vorliegt. Dann hat der Mieter schlechte Karten, wenn er Mietminderung macht! Merke: Ein Schmetterling kann mit einem Flügelschlag einen Orkan auslösen! |
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
An Unregistriert, Ihre Beiträge erwecken manchmal den Eindruck, dass Sie leider die Materie nicht so beurteilen. Und glauben Sie mir einfach, dass ich sehr wohl weiß, wovon ich rede und ein Schornsteinfeger nicht einfach einen Schornstein sperrt. Und glauben Sie mir ferner, dass ich täglich mit derartigen Sachen umgehe. Hier könnte also sehr wohl der Schornsteinfeger lediglich auf baulichen Mangel erkennen und Nachricht an das Bauamt geben. Vermutlich wird das Bauamt den Hausbesitzer auffordern, durch Verlängerung (Anbringung) eines Schornsteinrohres für einen besseren Abzug zu sorgen. Und Rauchentwicklung gehört genauso zu einem Mietmangel wie Lärmbeeinträchtigung und berechtigt zur Mietminderung.
|
|
#8
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Nochmals, entspricht der Schornstein der Verordnung, dann kann keiner etwas wollen. Es liegt dann auch keine Mietminderung vor.
Der Schornsteinfeger wird bestimmen, ob der Schornstein den Vorschtriften entspricht. Ist dies der Fall, muss der Schornstein nicht verlängert werden, auch wenn der Rauch anderen stört. Wo kommen wir da hin, wenn ich jeden Schornstein, der den Vorschriften entspricht, ändern lasse, nur weil es stinkt. Dann dürfte keiner mehr heizen, wenn der Luftdruck nach unten drückt oder der Wind in eine Richtung bläßt. Ich glaube ja, dass Sie es wissen, aber ich glaube es nur! |
|
#9
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Ich habe gerade ein Telefongespräch mit einem Bezirksschornsteinfegermeister einer Kreisstadt in Niedersachsen geführt. Dieser hat mir folgendes mitgeteilt, was vielleicht Anfragenden helfen kann: Jeder Schornsteinfegerbetrieb prüft im Rahmen von Objektabnahmen und jährlich wiederkehrenden Maßnahmen die sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen gem. § 40 Abs. 8 der Niedersächsischen Bauordnung. In anderen Bundesländern soll es entsprechende Anordnungen geben. Daher sind die Schornsteinfegerbetriebe hier in Niedersachsen (und offensichtlich auch in anderen Bundesländern) gehalten, bei Mängel diese gegenüber dem Hausbesitzer geltend zu machen und sofern diese Mängel nicht behoben werden, eine Nachricht an das zuständige Bauamt zu geben, da ja eine Prüfung der sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen nach der Nds. Bauordnung erfolgt und somit das Bauamt für die weitergehenden Maßnahmen zuständig ist. Nach Auskunft dieses Schf-Meisters ist es wirklich nur dann Sache des Schf, eine Feuerungsanlage stillzulegen, wenn Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Auch gibt es in Nds. Vorschriften, wonach eine Schornsteinmündung den Dachfirst bei harter Bedachung um mindesens 0,40 m überragen und bei weicher Bedachung um mindestens 0,80 m überragen muss (gem. DIN 18160 Teil 1 Ziffer 5.5.4 ). Sofern es durch den Schornstein z.B. in Hanglagen zu einer massiven Rauchbelästigung kommt, ist der Aufsatz des Schornsteins um mindestens 1,40 Meter zu erhöhen (DIN 18160 Teil 1 Zifer 7.3 bzw. SchfG § 13 ABs. 1 Ziffer 3 u.a.m).
|
|
#10
|
|||
|
|||
|
AW: Geruchsbelästigung durch rauchenden Schornstein
Hallo Gina, na bitte, geht doch
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| rauch, schornstein |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|