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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 24.06.2010, 21:03
kurt141001 kurt141001 ist offline
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kurt141001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geräteschuppen ohne Abstand

Hallo
situation neubau Doppelhaushälfte 2009
Baden Württmenberg Bebauungsplan gibt es erlaubt 25 cbm Nebengebäude

Nun wir haben auf unser seite vom Grundstück Grenzsteinen/Rabattsteinen 8 cm breite um den genauen grenzverlauf anbringen lassen , da wir schon vorm einzug gemerkt haben , das unsere lieben nachbarn streitsüchtig sind .

Damals haben wir den nachbarn vorgeschlagen, da es ja normal üblich ist das wir zusammen eine hecke oder zaun setzen , dies haben sie abgelehnt ,leider wissen wir die gründe nicht

wir haben einen Zaun 1,20 hoch diesen haben wir vor den Rabattteinen gesetzt , dadurch haben wir ca.20 cm grundstück nicht eingezäunt , vor 3 wochen hat unser nachbar ein Holzschuppen länge ca.3,50 mx 2,25 m höhe 2,00 m + Brennholzschuppen 2,00x 1,00m x höhe 2,00 meter entlang mit ca. 20 cm also nicht direkt an der grundstücksgrenze , aufgebaut ,der dachüberstand endet direkt an der grundstückgrenze ,

frage :er hat keine regenrinne angebracht , sodas das regenwasser zu uns läuft , darf er das ?

frage :darf er 20 cm abstand nur lassen , soweit ich weiss muss er entweder direkt an der grenze bauen ansonsten abstand lassen oder irre ich mich da ?

frage :er benützt unsere 20 cm um an die rückseite vom holzschuppen zu kommen müssen wir das dulten ?? Da das immer noch unser Grundstück ist , er bewegt sich frei dort da ja insgesamt nun 40 cm hinter unser zaun platz ist

Wir möchten nun die 20 cm mit einen brett an unser zaun befestigen damit er nicht durchkommt , dürfen wir das ?

Das nebengebäude verläuft richtung eingang , optisch sieht es schrecklich aus

nicht mal 2 monate nach den einzug , gab es einen großen streit , seitdem versuchen die nachbarn uns durch hohe sichtzäune , bretter uns die sicht zu ihenn zu versperren , leider sind die grundstücke nicht groß , bei uns im bebauungsplan sind solche sachen nicht erlaubt, nun versuchen sie es mit diesem geräteschuppen , dadurch ist der halbe garten nur noch schattig und matschig

mfg
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  #2  
Alt 25.06.2010, 15:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Das Nachbarschaftsrecht regelt die Einfriedung.
Bei einem Drahtzaun ist kein Abstand einzuhalten wenn nicht im Bebauungsplan Anderes vorgeschrieben wird. Es könnte der Zaun direkt an die Grenze gesetzt werden.


In der BauO im Anhang zu § 50 Abs. 1 werden Gartenhäuser benannt.
Verfahrensfreie Vorhaben Gebäude, Gebäudeteile
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die
Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich
bis 40 m³.
Es sind untergeordnete Baulichkeiten die in der Abstandsfläche gebaut werden können, also auch an der Grundstücksgrenze.
(6) In den Abstandsflächen sind zulässig:
Bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, wenn sie in den Abstandsflächen nicht
höher als 2,5 m sind und ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt.

Ob ein Abstand erforderlich wird oder ob das Gartenhaus gegen andere Vorschriften spricht, sollte mit einem Vorsprechen auf dem Bauamt geklärt werden.
Eine Anfrage kann nicht schaden.

Es sollte nach der Grundflächenzahl (Bebauungsplan) gefragt werden, die die Bebauung des Grundstücks bestimmt!

Das Grundstück gehört Ihnen bis zur Grundstücksgrenze und der Nachbar hat Ihr Grundstück nicht zu betreten. Selbstverständlich kann an der Grenze ein Hindernis eingebracht werden.

Ist kein Grenzabstand einzuhalten, kann der Nachbar mit dem Hammerschlag- und Leiterrecht ein betreten des Grundstücks bei Ihnen, rechtzeitig vorher, beantragen.

Sichtschutzelemente sind nach den Aussagen nicht zulässig. Das Bauamt könnte eingreifen wenn eine Anzeige gestellt wird.
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  #3  
Alt 25.06.2010, 16:13
kurt141001 kurt141001 ist offline
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kurt141001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Hallo danke für die Antwort

alos wenn ich das richtig verstanden haben darf er 20 cm von der grenze sein geräteschuppen hinstellen, bei uns ist grenzbau erlaubt , da wir ja einen doppelhaushälfte haben , jedoch dachte ich entweder auf die grenze oder 0,50 m abstand halten , so hat es mir ein bekannter erzählt

können wir diesen abstand von 0,50 m nicht fordern ?

was ist mit den regenwasser ??

wegen dem Hammerschlag- und Leiterrecht wie will er das später fordern , wenn wir selber mit einen zaun 1,20 m unser grundstück eingezäunt haben , davor haben wir noch eine hecke gesetzt , die bis 1,50 m wachsen darf ,so hat er doch gar keine möglichkeit sein schuppen instant zu setzen

danke mfg
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  #4  
Alt 25.06.2010, 17:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Es ist zu unterscheiden, um welche Baulichkeit es sich handelt. Grenzbebauung ist zulässig nach dem Bebauungsplan. Wird dies vorgeschrieben, ist das Hauptgebäude an der Grenze zu errichten, s Doppelhaushälfte. Dann muss an der Grenze gebaut, angebaut werden.

Dies zählt jedoch m. E nicht für Nebenbauten.

Besteht ein Baufenster bei dem keine Grenzbebauung vorgesehen ist, können Nebenbauten trotzdem in die Abstandsfläche gesetzt werden. Es kann im Bebauungsplan Grenzbebauung oder ein Mindestabstand 0,5 m vorgegeben werden. Die Grenzlänge beträgt 9 m. Grenzbebauung max. 15 m.
Wenn im Bebauungsplan kein Abstand vorgesehen ist, dann kann er nicht gefordert werden!

Es ist deshalb beim Bauamt anzufragen, da hier keiner den Bebauungsplan kennt!

Das Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden. Die Regenrinne darf kein Überbau werden.

Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

Wenn er nicht an sein Gartenhaus herankommt, dann hat er Pech gehabt oder demontiert und montiert den Zaun dann.
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  #5  
Alt 25.06.2010, 18:38
kurt141001 kurt141001 ist offline
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AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Bebauungsplan

überbaubare fläche Paraghaph 9 abs 1 nr.2 BauGB

- Baugrenzen entsprechend der Festsetzung im Lageplan
-Wintergärten , überdachte Sitzplätze und vergleichbare Anbauten an das Hauptgebäude können auf der nicht überbaubaren Grundstückfläche zugelassen werden, wenn die gestaltung des Hauptgebäudes nicht beeinträchtigt wird
- Nebengebäude sind auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig , sofern ein Abstand von 5m zur gehweghinterkante eingehalten wird. für andere nebenanlagen gilt Paraghaph 23 Abs.5 BauNVO

Nebenanlagen Paraghaph 9 Abs 1 Nr.4 BauGB

- Auf jedem Grundstück ist ein Nebengebäude bis 25 cbm umbauten Raumes in einfacher konstruktion sowie ein kleingewächshaus zulässig

so das steht im bebauungsplan , alles andere was da noch steht betrifft das Hauptgebäude

So wie ich das sehe kann man nur ein abstand verlangen , wenn die gestaltung des Hauptgebäudes beeinträchtigt wird, oder ??

Mit freundlichen Grüßen
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  #6  
Alt 25.06.2010, 19:02
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AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Wie ausgeführt: kann im Bebauungsplan Grenzbebauung oder ein Mindestabstand 0,5 m für Nebenbauten vorgegeben werden.

Die Grundflächenzahl (Bebauungsplan) legt die Bebauung des Grundstücks fest! Wenn Hauptgebäude und alle befestigten Flächen bereits die Grundflächenzahl erreicht haben, dann kann keine weitere Baulichkeit errichtet werden.

Ein Abstand kann nur verlangt werden, wenn er im Bebauungsplan vorgegeben wird.
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  #7  
Alt 26.06.2010, 10:34
kurt141001 kurt141001 ist offline
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Hallo

Unser grundstück

Die Grundflächenzahl (Bebauungsplan) legt 0,4 bei bei 279 qm grundstück =112 qm bauliche nutzung + zulässige überschreitung gem Paragrph 19 Abs 4 BauNVo 50% dann haben wir eine summe von 168 qm

anzurechnende bauliche anlagen 59 qm
+
mitzurechnende Anlagen 120 qm

in anspruch genommen 179 qm + 29 qm überdachte stellplätze und Garage

Zulässige nutzung garage + stellplatz 28 qm überschritten 11qm + 1 qm

genehmigt !

Geschoßfläche 118 qm bei 279 qm nicht überschritten


Nachbar grundstück:

Die Grundflächenzahl (Bebauungsplan) legt 0,4 bei bei 300 qm grundstück =120 qm bauliche nutzung + zulässige überschreitung gem Paragrph 19 Abs 4 BauNVo 50% dann haben wir eine summe von 180 qm

anzurechnende bauliche anlagen 59 qm
+
mitzurechnende Anlagen 120 qm


in anspruch genommen 179 qm + 36 qm überdachte stellplätze und Garage

Zulässige nutzung garage + stellplatz 28 qm überschritten 8 qm genehmigt !

Geschoßfläche 118 qm bei 300 qm nicht überschritten

das heißt , wenn man sich den schuppen noch dazu rechnet

länge ca.3,50 mx 2,25 m = ca.8 qm + Brennholzschuppen 2,00x 1,00m = 2 qm

theoretisch könnte der nachbar den schuppen nicht auf sein grundstück verbauen , da er mehr verbaut hat , als genehmigt , stimmt meine vermutung ??

so zum Lageplan

Haus Doppelhaushälfte

rechte seite zum Nachbarn Abstand 2,56 m
richtung strasse 2,50 m Abstand
Richtung Wohneingang 2,50 m Abstand
linke seite zum nachbarn kein Abstand (Doppelhaus )

Was kann ich genau von diesem lageplan entnehmen (bin leider ein Laie )

Danke
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  #8  
Alt 26.06.2010, 10:40
kurt141001 kurt141001 ist offline
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kurt141001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

In den Baueingabepläne steht noch
befestigte hof und zufahrtsflächen in wasserdurchlässigem Pflasterbelag

Jedoch hat der nachbar ein Betonfundament mit Granitfliesen rund um den Schuppen gelegt , darf er das , da das wasser nicht absickern und zum unseren grundstück läuft , da ja auch keine regenrinne vorhanden ist

danke
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  #9  
Alt 26.06.2010, 10:55
kurt141001 kurt141001 ist offline
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kurt141001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

habe einen fehler gemacht beim nachbar

0,1 x MGF

GFZ = 1,0

Zulässige nutzung garage + stellplatz 30 qm überschritten 6 qm genehmigt !

Geändert von kurt141001 (26.06.2010 um 11:06 Uhr).
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  #10  
Alt 26.06.2010, 11:43
kurt141001 kurt141001 ist offline
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kurt141001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Carport und Garagen sind mit begrünten Dächern ausgeführt , ist das wichtig ??
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