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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #11  
Alt 26.06.2010, 10:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Gehen Sie zum Bauamt und fragen dort gezielt nach!
Das Bauamt ist eine beratende Stelle, wenn es um baurechtliche Angelegenheiten geht.

Mit halben Angaben wird es nur reine Spekulation!

Ich kann die Nebenanlagen nichts einordnen. Wie z. B. eine Terrasse.
Wie ist diese eingerechnet worden. Hier zählt diese als 100% und wird nicht mit 50 % angerechnet, wenn die Terrasse am Hauptgebäude anschließt. Wenn diese jedoch irgendwo im Garten liegt, gelten 50 %.

Die anrechenbare Grundfläche einer befestigten Fläche ist unabhängig von der Art der Flächenbefestigung. Es zählen alle befestigten Flächen, wie Fußwegbefestigung, Granitfliesen rund um den Schuppen usw.! Also gehen diese in der Summe ein.

Wie oben ausgeführt, darf Wasser nicht auf das Nachbargrundstück angeleitet werden!

Zitat:
Zitat von kurt141001
Was kann ich genau von diesem lageplan entnehmen (bin leider ein Laie )
http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan
__________________
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Wahrsager
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  #12  
Alt 28.06.2010, 10:08
kurt141001 kurt141001 ist offline
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Beiträge: 8
kurt141001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Hallo

war heute beim Bauamt , leider ohne erfolg

Zwar ist die ausgewiesenen überbaubaren flächen weit überschritten ,jedoch möchte das Bauamt nichts dagegen machen

der Nachbar hat keine Befreiung beantrag , die würde er aber vom Bauamt bekommen, das war die klare aussage vom Bauamt

Habe das hier im Internet gefunden

"Die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, muss bereits im Bebauungsplan vorgesehen sein. Auch in anderen Fällen, in denen im Bebauungsplan keine Ausnahmen vorgesehen sind, können Abweichungen durch Befreiung zugelassen werden. Allerdings ist das nur im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich. Voraussetzung dafür ist in erster Linie, dass die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führt; auf die Interessen der Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen "

Das kann doch nicht rechtlich sein das der nachbar von 300 qm nur noch 18 qm grünfläche/bzw.Fläche die noch zu bebauen hat

frage mich für was es ein Bebauungsplan gibt , wenn man machen kann was man will

Bauamt hat mir mitgeteilt , das sich noch ein andere Nachbar über diesen bau beschwerd hat , aber ohne erfolg

Die Abstandfläche ist klar definiert im entweder auf die grenze oder abstand 0,5 m , jedoch erlaubt das Bauamt, das die nachbarn nicht direkt auf die grenze gebaut haben sondern 15 cm abstand gelassen haben , der sachbearbeiter wird nichs dagegen unternehmen

ursrünglich war der schuppen + Brennholzschuppen (höhe 2,20) zur unterstellung von Geräten und Holz gedacht , nun ist es aber eine überdachte Terasse , die NICHT erlaubt ist , für diesen Bau gelten sogar noch andere Abstandsflächen, wir dürfen kein Pavilion nähe der Grenze setzen , aber die dürfen machen was sie wollen , wir sind ehrlich gesagt sprachlos


Wir sollen Nachbarrechtlich dagegen vorgehen , Baurechtlich sei alles in ordnung

was für möglichkeiten haben wir noch, ausser Nachbarrechtlich vorzugehen ??

Danke

Geändert von kurt141001 (28.06.2010 um 10:20 Uhr).
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  #13  
Alt 28.06.2010, 16:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Geräteschuppen ohne Abstand

Sich mit dem anderen Nachbarn zusammenschließen und einen schriftlichen Einspruch machen, am besten mit einer Beratung durch einen RA.
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