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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Geräteschuppen und Holzstapel
Hallo zusammen
ich plane einen Geräteschuppen (Grundfläche 3,6 x 1,8 x 2,4m) und in 2 Meter Abstand einen Holzstapel (Grundfläche 8,1 x 1,2 x 2,4m) zu errichten . Der Schuppen hätte 1 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze , während der Holzstapel einen Abstand von 0,8 - 0 Meter zur Grenze hätte . Beide "Bauwerke" wären cirka 1 Meter unter dem Grundstücksniveau des Nachbarn . Die Grenze zum Nachbarn verläuft schräg und wir mussten bei unserem Hausanbau schon einen Rücksprung von 0,1 Meter wegen der 3 Meter Grenzabstand einhalten . Auf der Nachbarseite steht ein 20 Meter langer Maschinenschuppen mit Holzwand ohne Fenster in einem Abstand von 0,5 Metern zur Grenze . Bin ich mit meinem Vorhaben auf der sicheren Seite , oder kann mein Nachbar die Planung zunichte machen ? (zum Nachbarn besteht ein gutes Verhältniss) Gruß Uwe |
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#2
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AW: Geräteschuppen und Holzstapel
Zuerst spricht man mal mit dem Nachbarn.
Es kann durchaus möglich sein, dass beide Längen, Schuppen und Holsstapel gegen das Aufstellen verstößt. Normalerweise sind es max Längen von 9 m an einer Grundstücksgrenze. Es kommt auf das Bundesland an. Hier ist das Bauamt zu fragen, ob Bedenken bestehen, auch bezüglich der Brandlasten. |
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