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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Geräteschuppen auf Grenze
Folgende Konstellation:
Bundesland: Baden-Württemberg Person A: uralt im Dorf eingesessen und platzt gerade vor Wut Person B: neu zugezogen, hat sich beim Bauen in der gesamten Nachbarschaft schon richtig beliebt gemacht B informiert A, dass er an der Grundstücksgrenze einen Geräteschuppen hinbauen wird. Keinerlei Angaben über Grundfläche, Höhe, Abstand etc. Was muß A dulden? |
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#2
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AW: Geräteschuppen auf Grenze
Ich kenne die Situation auf Ihrem Grundstück nicht. Das Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg regelt hier einiges.
Die Größe des Geräteschuppens könnte in der BauO stehen. Auch könnte die Zustimmnung durch die Bebauung in der Abstandsfläche eine Rolle spielen. Da auch ein Geräteschuppen in die Flächenberechnung, Grundflächenzahl, eingeht, könnte eine Überbauung des Grundstücks vorliegen. Auch hier ist es ratsam den Bebauungsplan einzusehen |
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#3
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AW: Geräteschuppen auf Grenze
Melde mich spät aber war im Urlaub. Bitte ans zuständige Bauamt wenden. Komme aus dem Raum Stuttgart und bei uns gilt: Bebauung bis an Grenze ist o.k. es wird aber empfohlen einen geringen Abstand zu halten, dass die Mauer/Wand noch zu streichen ist. Bei einer Größe bis 40 cm³ braucht man keine Genehmigung wenn man innerhalb der Baulinie bleibt. Wird ausserhalb der Baulinie gebaut wird´s genehmigungspflichtig.
Zur Info: so mancher hat seine Schwarzbauten wieder abreissen müssen, wenn Sie im Unklaren sind, ob beim Nachbarn alles richtig läuft - Anruf beim Bauamt genügt, die sind schneller da wie man denkt. |