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#1
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Gerätehaus aufstellen
Wir möchten ein Gerätehaus in der Größe (H B T )2,08m x 1,78x 1,98 im Garten aufstellen. (in Thüringen!!). Braucht man eine extra Baugenehmigung ?Wie nah kann man an das Nachbargrundstück mit dem Haus gehen? Muss man einen Mindestabstand einhalten?
Vielen Dank |
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#2
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AW: Gerätehaus aufstellen
Wie in Thüringen das Baurecht aussieht, ist mir leider nicht bekannt. In Niedersachsen können untergeordnete Bauten bis zu einer Größe von 40 Kubikmeter umbautem Raum genehmigungsfrei sein. Hierbei kommt es darauf an, was bereits alles auf dem Grundstück steht bzw. ob es bereits Grenzbebauung gibt. Handelt es sich wirklich um eine Gerätehaus oder wird hier eine Laube gebaut, in der sich auch Personen aufhalten (also normale Gartenlauben)? Dies alles ist wichtig, da hier unterschiedliche Genehmigungsmöglichkeiten zwischen Gerätehaus und Gartenlaube gegeben sind. Erkundigen Sie sich doch einfach mal bei Ihrem zuständigen Bauamt, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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#3
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AW: Gerätehaus aufstellen
In den vielen Bundesländern sind Gartenhäuser dann genehmigungsfrei, wenn gewisse Maße eingehalten werden. Achten Sie also auf die Maße der Hersteller bevor sie kaufen. Meist geht es um den umbauten Raum (Volumen) und um die Firsthöhe. Deshalb sind die Türen der handelsüblichen Gartenhäuser meist etwas zu niedrig für größere Menschen (ich bin 1,92), da die Dachneigung bei max. zulässiger Firsthöhe zu niedrigen Türen zwingt. Den umbauten Raum erreichen die meisten handelsüblichen Gartenhäuser bei weitem nicht (aber bitte genau im Bundesland recherchieren) - es sei denn, Sie wollen eine Art "Einfamilienhaus" in den Garten stellen...
Die Position auf dem Grundstück kann jedoch vorgeschrieben sein. Und - achten Sie darauf, dass nicht die Außenwände des Gartenhauses auf der Grenze stehen, sondern die Dachenden. Sie dürfen nämlich nicht das Dach auf benachbarte Grundstücke entwässern und Gartenhäuser haben keine Regenrinne. Außerdem würden Sie als Nachbar auch nicht gerne die Dachenden in Augenhöhe haben. Darüberhinaus brauchen Sie dann für die Pflege des Hauses nicht auf das Nachbargrundstück. |
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#4
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AW: Gerätehaus aufstellen
Ich muss gestern wohl etwas verwirrt gewesen sein:
Natürlich sollen Sie nicht die Dachenden (sondern sehr wohl Wände) aufstellen, ich meinte natürlich, dass das Dach nicht auf das benachbarte Grundstück ragen sollte... |
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#5
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AW: Gerätehaus aufstellen
Auch wenn Gartenhäuser nicht genehmigungspflichtig sind, spielt das Nachbarrecht evtl. auch eine Rolle. Wird in der Abstandsfläche gebaut kann, muss evtl. die Genehmigung des Nachbarn vorliegen.
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#6
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AW: Gerätehaus aufstellen
Vielen Dank für Ihre Tips !
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