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#1
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Zunächst einmal die Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht, oder gibt es da gar keinen? Was ist wann sinnvoller?
Reicht eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung aus, damit Eheleute gegenseitig abgesichert sind? Muss eine Vorsorgevollmacht auch notariell beurkundet werden oder reicht da die Unterschrift des Vollmachtgebenden? |
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#2
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AW: Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
Es wird zu weit führen, hier alles neu zu schreiben, deshalb bitte googlen unter Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht, Patientenverfügung.
Das Thema ist zu umfangreich http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht http://www.tammtamm.de/muster/general.htm |
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#3
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AW: Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
Hallo!
Danke für den Google-Hinweis, habe ich jedoch schon vorher gestöbert und bin dadurch auf die gestellten Fragen gekommen. Die Infos sind immens, wenn man weiß, was nun wann sinnvoll ist... |
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