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Generalvollmacht
Hallo,
kann man mir bei einer Generalvollmacht für einen Familienangehörigen, dessen mir bekannte oder unbekante Schulden in Rechnung gestellt werden, bzw. muss ich dafür haften oder kann ich dafür haftbar gemacht werden? Gruß Wolfgang |
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#2
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AW: Generalvollmacht
Hallo,
man kann weder mit noch ohne Generalvollmacht für einen Familienangehörigen dessen Schulden in Rechung gestellt bekommen, noch dafür haftbar gemacht werden. Außnahmen ergeben sich allerdings dann, wenn man für den Familienangehörigen z.B. eine Bürgschaft übernommen hat und / oder "gemeinsame Darlehen" bestehen. Freundliche Grüsse Betroffener |
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