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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Genehmigte Nebentätigkeit bei Betriebsübergang
Folgender Fall:
Arbeitnehmer A ist bei Betrieb B1 beschäftigt. Er macht sich nebenbei selbständig (branchenfremd, keine Beeinträchtigung der Arbeitskraft) und lässt sich das von B1 schriftlich zur Sicherheit genehmigen. Nun geht im Rahmen einer Firmenübernahme, also eines Betriebsübergangs, der Betrieb B1 in Betrieb B2 über. Die neue Firma B2 gestattet keine Nebentätigkeiten. Hat A ein Recht darauf, dass er seine Nebentätigkeit weiter ausüben darf? Bin auf Ihre Meinungen gespannt! Viele Grüße BrH512606 |
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#2
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AW: Genehmigte Nebentätigkeit bei Betriebsübergang
Dass Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht genehmigt werden dürfen ist mir unbekannt, mit Ausnahme bei Beamten. Eine Nebentätigkeit darf meiner Meinung nach nur verweigert werden, wenn branchenbedingt eine Konfliktsituation entstehen kann oder der Arbeitnehmer nachweislich durch Überbelastung in seiner Haupttätigkeit beeinträchtigt ist/wird.
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