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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Genehmigte Garage ! Wer darf Stillegen ?
Hallo !
Ich habe eine Frage und mir ich kann bestimmt jemand helfen :-) Wenn eine Baugenehmigung, hier Grenzbebauung Garage, vorliegt und es kommt zu Unstimmigkeiten zwischen dem angrenzenden Nachbarn, kann dieser Nachbar über seinen Anwalt einen Baustopp erwirken ? Oder geht so etwas nur über das Bauordnungsamt ? |
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#2
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AW: Genehmigte Garage ! Wer darf Stillegen ?
Wenn es sich um ein Vergehen das Nachbarschaftsrecht handelt oder um ein anderes, warum nicht!
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#3
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AW: Genehmigte Garage ! Wer darf Stillegen ?
Das mit dem Baustopp ist nicht so einfach, weil erstens die Baugenehmigung vorhanden ist und hier davon erst einmal ausgegangen werden muss, dass im Rahmen der Baugenehmigung alle nachbarlichen Belange gewürdigt, d.h. geprüft wurden, sonst wäre keine Baugenehmigung erteilt worden. Dann müsste jetzt festgestellt werden, warum der Baustopp erreicht werden soll. Vermutet der Nachbar, dass abweichend von der Baugenehmigung gebaut wird? Dann sollte er möglichst kurzfristig zum Bauamt gehen und dort Gründe angeben, die dann einen amtlichen Baustopp durch das Bauaufsichtsamt/Bauamt begründen. Letztendlich kann man auch über eine einstweilige Verfügung (Anwalt/Gericht) einen Baustopp erreichen, nur wenn es hierfür keine Gründe gibt, ist es eine ziemlich kostenintensive Maßnahme. Also wäre es wichtig, die Gründe für einen Baustopp parat zu haben
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