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  #1  
Alt 05.02.2006, 22:45
SLO73 SLO73 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2006
Beiträge: 4
SLO73 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gemeinschaftseigentum - Fensterglas auch?

Hallo,

Wir wollen in kürze in unserer Eigentumwohnung die Fenster austauschen lassen. Im Moment habe wir noch uralte Alu- Fenster mit Einfachverglasung.
Es zieht an allen Ecken und Kanten. Vor Jahren hat es in der Eigentümerversammlung streit um neue Fenster gegeben und man hat sich darauf verständigt, das jeder seine Fenster selbst tauscht und bezahlt wenn er es möchte. Das Erscheinungsbild muß aber gleich bleiben.So weit alles i.O.
Der von uns beauftragte Fensterbauer hat uns den Vorschlag gemacht auf der Sonnenseite der Wohnung (ca 8qm) ein spezielles Wärme schutzglas
einzubauen welches im Sommer die Sonnenstrahlen stärker absorbiert als das herkömliche Glas in der restlichen Wohnung. Es hätte bei Tageslicht auch den Vorteil das man nicht direkt in die Wohnung sehen kann. Allerdings würde es (nur ganz leicht) silbrig schimmern.
Darf ich dieses Glas einbauen ohne die Gemeinschaft zu fragen?
Der Fensterbauer sagt ja ! Ich könnte mir ja sonst auch eine Folie reinkleben

Gruß SLO73
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  #2  
Alt 05.02.2006, 23:26
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Gemeinschaftseigentum - Fensterglas auch?

Zitat:
Zitat von SLO73
Hallo,

Wir wollen in kürze in unserer Eigentumwohnung die Fenster austauschen lassen. Im Moment habe wir noch uralte Alu- Fenster mit Einfachverglasung.
Es zieht an allen Ecken und Kanten. Vor Jahren hat es in der Eigentümerversammlung streit um neue Fenster gegeben und man hat sich darauf verständigt, das jeder seine Fenster selbst tauscht und bezahlt wenn er es möchte. Das Erscheinungsbild muß aber gleich bleiben.So weit alles i.O.
Der von uns beauftragte Fensterbauer hat uns den Vorschlag gemacht auf der Sonnenseite der Wohnung (ca 8qm) ein spezielles Wärme schutzglas
einzubauen welches im Sommer die Sonnenstrahlen stärker absorbiert als das herkömliche Glas in der restlichen Wohnung. Es hätte bei Tageslicht auch den Vorteil das man nicht direkt in die Wohnung sehen kann. Allerdings würde es (nur ganz leicht) silbrig schimmern.
Darf ich dieses Glas einbauen ohne die Gemeinschaft zu fragen?
Der Fensterbauer sagt ja ! Ich könnte mir ja sonst auch eine Folie reinkleben

Gruß SLO73


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Geändert von admin (05.02.2006 um 23:53 Uhr).
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  #3  
Alt 06.02.2006, 07:35
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Gemeinschaftseigentum - Fensterglas auch?

Wenn sogar die Anbringung eines Katzennetzes auf dem Balkon in einer Wohnungseigentumsanlage von den anderen Eigentümern genehmigt werden muss, dann könnte auch der Einbau eines "Sonnenfensters" ggf. genehmigungspflichtig sein. Warum fragt man nicht die Hausverwaltung, was die dazu sagt? Oder wird damit gerechnet, dass die Zustimmung versagt wird?
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  #4  
Alt 09.02.2006, 19:07
SLO73 SLO73 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2006
Beiträge: 4
SLO73 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gemeinschaftseigentum - Fensterglas auch?

Um Kosten zu Sparen wird Die Verwaltung von einem der Miteigentümer
selbst gemacht. Dies ist auch OK da sich auch sonst alle im Haus gut verstehen. Mit hätte halt -rein rechtlich- interrresiert ob ich es darf oder ob man mir überhaupt Steine in den Weg legen kann !?

Gruß SLO
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  #5  
Alt 13.02.2006, 09:08
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Gemeinschaftseigentum - Fensterglas auch?

Ich gehe einmal davon aus, dass es sich hier um eine Maßnahme handeln könnte, die die Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Denn Fenster - zumindest die Außenfront gehört in ein Gemeinschaftseigentum, nicht Sondereigentum. Daher die Zustimmung aller Eigentümer. Aber so etwas müsste ein Verwalter im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Verwaltertätigkeit wissen und könnte daher befragt werden.
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