![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Gemeinschaftsantenne
Habe eine Frage: Wer kann mir sagen, wie hoch die monatliche Miete für eine Gemeinschaftsantenne beträgt?
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Gemeinschaftsantenne
Über die Höhe der Kosten kann eigentlich nichts ausgesagt werden. Der Vermieter schlüsselt die Nebenkosten auf, die überprüft werden können.
Es ist nicht klar, was gemeint ist. Fernsehen ist ein Grundrecht, die Antenne gehört zum normalen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht! War beim Einzug eine Antenne vorhanden, ist der funktionierende Antennenanschluss eine Verpflichtung aus dem Wohnungsmietvertrag. Der Vermieter muss die Gemeinschaftsantenne in einwandfreiem Zustand erhalten. Reparaturen trägt der Vermieter. Bei der Gemeinschaftsantenne fallen Kosten für Betriebsstrom, Prüfung der Betriebsbereitschaft durch eine Fachkraft als Nebenkosten an. Oder ist ein Kabelanschluss gemeint? Dann fallen Kabelgebühren an. BGH Urteil: Der Mieter ist zur Zahlung der Kabelgebühren verpflichtet. Die Umstellung einer Gemeinschaftsantenne auf Breitbandkabel stellt eine für den Mieter duldungspflichtige Mietmodernisierung i. S. d. § 554 BGB dar. Auch sei gleichgültig, ob der Mieter den Anschluss überhaupt nutzt. |