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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 03.09.2007, 11:05
Spy Spy ist offline
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Registriert seit: 17.09.2005
Beiträge: 12
Spy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
gemeinsame Terrassentrennwand in BW

Hallo zusammen,

Nachbar A und B haben eine gemeinsame Terassentrennwand aus Holz auf der gemeinsamen Grenze in BW.
Nachdem Nacbar A jetzt den Efeubewuchs entfernt hat, stellt sich heraus, dass die einzelnen Trennelemente auf der Seite von B teilweise stark beschädigt bzw.verrottet sind und die Trennwand am Ende einen Bogen zu B macht.

B möchte jetzt diesen Zustand auf eigene Kosten beheben und hat A angebkündigt dies in 2 Wochen zu tun. Ebenfalls hat er A gebeten, dass A für die Zeit der Reparatur, angebrachte Pflanzen, Matten u.ä. entfernt damit keine Schäden am Eigentum von A entstehen.

Nun liegt ein Zettel im Briefkasten von B in dem A Nachbarn B mitteilt strafrechtliche Anzeige erstattet zu wollen, sollte B die erforderlichen Massnahmen durchführen. Er dulde es auf keinem Fall, dass zur Zwecken der Reparatur Zaunelemente auch nur kurzfristig entfernt würden.

Wie verhält sich B am geschicktesten.
Das Problem ist auch, dass die Trennwand unbedingt begradigt werden muss, da B plant auf eigenem Grundstück entlang der Trennwand, aus gartegestalterischen Gründen eine Reihe von Gaibionen zu setzen. Da würde durch die Biegung natürlich ein ganze Stück eigenes Grundstück ungenutzt, das das neue gestalterische Element dann auch noch schief zur Grundstücksgrenze stünde.

Ich danke für die Hilfe und das stets offene Ohr der anwesenden Mitglieder.

Spy
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  #2  
Alt 03.09.2007, 12:14
Uetli Uetli ist offline
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Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Terrassentrennwand in BW

Sie können es da nur mit einem ruhigen informativen Gespräch versuchen, bevor Sie Ihr Recht einklagen. Der Nachbar muss hier zustimmen, wenn er das nicht tut - Rechtsanwalt!

Zur Info, wenn Sie Reparaturabeiten durchführen, dürfen Sie nichts verändern und die Entfernung von Nachbars Eigentum obligt ebenfalls Ihnen, wenn er es nicht freiwillig macht. Sollte es zu Beschädigungen kommen, sind Sie regresspflichtig (Hammerschlag- und Leiterrecht).
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  #3  
Alt 03.09.2007, 12:56
Spy Spy ist offline
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Registriert seit: 17.09.2005
Beiträge: 12
Spy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Terrassentrennwand in BW

Danke für die schnelle Antwort.
Die Arbeiten brauchen ausschließlich von der Grundstücksseite B durchgeführt werden.
Der Zettel im Briefkasten sagt ja schon aus, dass es mit freundlichen und ruhigen Gesprächen nicht getan ist.
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  #4  
Alt 03.09.2007, 14:06
Spy Spy ist offline
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Registriert seit: 17.09.2005
Beiträge: 12
Spy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch AW: gemeinsame Terrassentrennwand in BW

Nach genauerer Überprüfung ergibt sich nun folgendes Bild.
Die Trennwand besteht aus 3 Elementen, von denen die ersten 2 vom Haus aus genau zwischen den Pfählen auf der gemeinsamne Grenze verlaufen. Das letzte Element ist aber von der Grundstücksseite B auf die letzten 2 Pfähle gesetzt worden. Also befindet sich dieses letzte Element auf Nachbar B´s Grundstück. Auch da sind von Seite A Matten und Pflanzen angebunden.Genau dieses Element soll aber ausgewechselt werden.

Ändert diese Situation etwas an der Beurteilung dieses Falles?
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  #5  
Alt 04.09.2007, 11:55
Uetli Uetli ist offline
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Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Terrassentrennwand in BW

Das Problem liegt darin, dass es sich um eine gemeinsame Trennwand handelt, deren Eigentümer beide Parteien sind - so habe ich das jedenfalls verstanden. Und somit muss die andere Partei zustimmen auch dann wenn das Element auf Ihrem Grundstück steht.

Ich versteh nur nicht, wenn Sie die Kosten und den Aufwand tragen, warum sich der Nachbar quer stellt.

In bleibt nichts anderes übrig, wie die Zustimmung einzuholen notfalls per Rechtsanwalt - auf Ihre Kosten.

Oder Sie gehen das Risiko ein und lassen es auf eine Anzeige ankommen, wo bei hier die Kosten auf der anderen Seite liegen. Sie sollten nur darauf achten, dass hinterher alles in ordentlichem Zustand (wie vorher) ist und nichts kaputt geht, dann passiert Ihnen auch nichts, da dem Nachbarn ja kein Schaden entstanden ist - sprich es kommt zu keiner Verhandlung weil das Verfahren abgelehnt wird. Vorher bitte alles fotografieren/Zeugen hinzu ziehen.
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  #6  
Alt 09.09.2007, 10:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: gemeinsame Terrassentrennwand in BW

Das Nachbarschaftsrecht BW sagt nicht viel aus, wer einfrieden muss!
Da die Pfähle auf der Grenze stehen gehört die Einfriedung beiden. Es ist nun egal, wer auf welcher Seite Elemente angebracht hat. Durch die gemeinsamen Pfähle sind beide Nachbarn Eigentümer des Sichtschutzes. Beide Eigentümer haben nun die Reparatur durchzuführen.
Ein Eigentümer, wenn der andere nicht mitmachen will, kann nach Ankündigung und Fristsetzung, die Fristsetzung bleibt fruchtlos, den Sichtschutz reparieren. Die Kosten teilen sich dann beide, notfalls werden diese gerichtlich eingeklagt.
Hier sind noch Sachen am Sichtschutz befestigt. Diese dürfen jedoch nicht so ohne weiteres entfernt werden. So wie es aussieht, sollte ein Schlichter eingeschaltet werden, der dann versucht den unwilligen Nachbarn es zu erklären, dass auch im Hinblick auf einem Prozess Kosten anfallen.
Jedenfalls kann der Nachbar sich nicht sträuben.
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