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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 24.01.2010, 20:02
hauskauf hauskauf ist offline
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Beiträge: 5
hauskauf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Hallo zusammen, bräuchte mal nen guten Rat!

Mein Lebensgefährte und ich möchten uns ein Haus kaufen, haben unser Schmuckstück gefunden und stehen kurz vorm Kaufvertrag. Einziger Haken, gemeinsame Einfahrt und noch gemeinsamer Hof, diesen möchten wir mit einem Gabionen Zaun trennen, direkt auf unserer Grundstücksgrenze. Laut Nachbar in Ordnung ihm wäre es "egal". Ganz sympathisch war mir der Herr allerdings nicht deswegen bin ich misstrauisch, kann das Probleme geben falls er sich irgendwann umentscheidet und ihn die Abgrenzung stört?
Die Einfahrt gehört uns beiden zu gleichen Teilen, nur über diese kommt man aufs Grundstück, kann er uns irgendwann das Recht mit dem Auto durchzufahren verweigern? Oder sein Teil bebauen?
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  #2  
Alt 25.01.2010, 12:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Wer eine Einfriedung erstellen will schaut ins Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, wer zur Einfriedung verpflichtet ist. Ist man es selbst oder ist es der Nachbar oder sind es beide.

Ist es der Nachbar allein und man stellt eine Einfriedung auf, geht diese ins Eigentum des Nachbarn über. Es ist egal, wer diese errichtet hat.

Wer was auf fremdem Grundstück machen darf, steht im Grundbuch als Grunddienstbarkeit oder in der Baulast (Bauamt).
Besteht ein Recht zum hinüberfahren, kann es nicht zugebaut werden.
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  #3  
Alt 27.01.2010, 00:12
hauskauf hauskauf ist offline
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hauskauf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Vielen Dank für die schnelle Antwort, laut Makler müssten wir uns keine Sorgen machen, da auch das Gewohnheitsrecht greifen würde (wg der gemeinsamen Einfahrt..) im Grundbuchauszug ist nichts vermerkt...
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  #4  
Alt 27.01.2010, 08:43
Fischli Fischli ist offline
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Ort: Sachsen (bei Zwickau)
Beiträge: 104
Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Zitat:
da auch das Gewohnheitsrecht greifen würde

Würde hier mal etwas im Netz suchen. Hier ein Zitat eines Anwaltes, Die Anwendung von Gewohnheitsrecht zwischen privaten Beteiligten wird nur in seltenen Fällen anerkannt. Vorsicht mit Gewohnheitsrecht!
Mfg. Fisch
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  #5  
Alt 27.01.2010, 11:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Zitat:
Zitat von Fischli
Vorsicht mit Gewohnheitsrecht!
Wie von Fischli ausgesagt, Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht,
siehe hier!
http://wapedia.mobi/de/Gewohnheitsrecht

Die Aussage des Maklers ist uninteressant!
Steht ein Wegerecht im Baulastenverzeichnis?
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  #6  
Alt 27.01.2010, 22:50
hauskauf hauskauf ist offline
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Beiträge: 5
hauskauf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Oje, sind jetzt hin und her gerissen, der Makler hat mit Stadt und Anwalt telefoniert. Lt. Bauamt wäre für diese Straße Regelungen getroffen, da es mehre solcher Einfahrten gibt..haben uns jetzt überlegt morgen mal Bewohner mit solch einer Einfahrt anzurufen und nach zu haken wie das bei Ihnen geregelt ist..
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  #7  
Alt 28.01.2010, 10:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Ich habe die Eingangsfrage noch einmal gelesen. Dort wird ausgesagt, der Weg gehört beiden.
Ist das Grundstück eine WEG mit Wohngebäuden als Sondereigentum und der Weg als Gemeinschaftseigentum?
Sind es selbständige Grundstücke mit Wohngebäuden?
Ist der Weg ein eigenes Flurstück?
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  #8  
Alt 28.01.2010, 21:39
hauskauf hauskauf ist offline
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Beiträge: 5
hauskauf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Es sind zwei getrennte Grundstücke, deren Grenze praktisch in der Mitte der Einfahrt liegt, also jeder braucht den andern um die Einfahrt mit dem Auto zu befahren..sie ist ca. 3,20m breit....
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  #9  
Alt 29.01.2010, 12:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Es sind getrennte Grundstücke.

Es ist wichtig, dass eine Grunddienstbarkeit oder eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht eingetragen ist.

Ein Blick ins Grundbuch bzw. ins Baulastenverzeichnis ist unbedingt anzuraten.

Man sollte sich nicht auf eine Aussage eines Maklers verlassen, das alles i. O. ist. Ein Auszug herbeizubringen macht keine Schwierigkeiten.
Ansonsten ist anzuraten, vor Eintragungsbewilligung einer Grunddienstbarkeit durch den Nachbarn würde ich keinen Kaufvertrag unterschreiben.

Besteht nur eine private Vereinbarung zwischen den jetzigen Grundstückseigentümer, kann diese bei Grundstückswechsel nichtig werden.
Es besteht dann kein Recht mehr das Nachbargrundstück zur Überwegung zu nutzen.
Auch besteht die Möglichkeit den Vertrag jederzeit zu kündigen!
Nachbarn im Umkreis zu fragen macht keinen Sinn. Diese können Regelungen haben die hier nicht zutreffen.

Geändert von Wahrsager (29.01.2010 um 12:50 Uhr).
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  #10  
Alt 29.01.2010, 21:54
hauskauf hauskauf ist offline
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Beiträge: 5
hauskauf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn

Oje, ok, werden das am Montag direkt erledigen, Notartermin ist sowieso verschoben.
Auf jeden Fall vielen vielen Dank für die Antworten, hat uns schon mal sehr geholfen!!
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