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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo zusammen, bräuchte mal nen guten Rat!
![]() Mein Lebensgefährte und ich möchten uns ein Haus kaufen, haben unser Schmuckstück gefunden und stehen kurz vorm Kaufvertrag. Einziger Haken, gemeinsame Einfahrt und noch gemeinsamer Hof, diesen möchten wir mit einem Gabionen Zaun trennen, direkt auf unserer Grundstücksgrenze. Laut Nachbar in Ordnung ihm wäre es "egal". Ganz sympathisch war mir der Herr allerdings nicht deswegen bin ich misstrauisch, kann das Probleme geben falls er sich irgendwann umentscheidet und ihn die Abgrenzung stört? Die Einfahrt gehört uns beiden zu gleichen Teilen, nur über diese kommt man aufs Grundstück, kann er uns irgendwann das Recht mit dem Auto durchzufahren verweigern? Oder sein Teil bebauen? ![]() |
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#2
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Wer eine Einfriedung erstellen will schaut ins Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, wer zur Einfriedung verpflichtet ist. Ist man es selbst oder ist es der Nachbar oder sind es beide.
Ist es der Nachbar allein und man stellt eine Einfriedung auf, geht diese ins Eigentum des Nachbarn über. Es ist egal, wer diese errichtet hat. Wer was auf fremdem Grundstück machen darf, steht im Grundbuch als Grunddienstbarkeit oder in der Baulast (Bauamt). Besteht ein Recht zum hinüberfahren, kann es nicht zugebaut werden. |
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#3
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Vielen Dank für die schnelle Antwort, laut Makler müssten wir uns keine Sorgen machen, da auch das Gewohnheitsrecht greifen würde (wg der gemeinsamen Einfahrt..) im Grundbuchauszug ist nichts vermerkt...
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#4
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Zitat:
![]() Würde hier mal etwas im Netz suchen. Hier ein Zitat eines Anwaltes, Die Anwendung von Gewohnheitsrecht zwischen privaten Beteiligten wird nur in seltenen Fällen anerkannt. Vorsicht mit Gewohnheitsrecht! Mfg. Fisch |
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#5
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Zitat:
siehe hier! http://wapedia.mobi/de/Gewohnheitsrecht Die Aussage des Maklers ist uninteressant! Steht ein Wegerecht im Baulastenverzeichnis? |
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#6
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Oje, sind jetzt hin und her gerissen, der Makler hat mit Stadt und Anwalt telefoniert. Lt. Bauamt wäre für diese Straße Regelungen getroffen, da es mehre solcher Einfahrten gibt..haben uns jetzt überlegt morgen mal Bewohner mit solch einer Einfahrt anzurufen und nach zu haken wie das bei Ihnen geregelt ist..
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#7
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Ich habe die Eingangsfrage noch einmal gelesen. Dort wird ausgesagt, der Weg gehört beiden.
Ist das Grundstück eine WEG mit Wohngebäuden als Sondereigentum und der Weg als Gemeinschaftseigentum? Sind es selbständige Grundstücke mit Wohngebäuden? Ist der Weg ein eigenes Flurstück? |
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#8
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Es sind zwei getrennte Grundstücke, deren Grenze praktisch in der Mitte der Einfahrt liegt, also jeder braucht den andern um die Einfahrt mit dem Auto zu befahren..sie ist ca. 3,20m breit....
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#9
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Es sind getrennte Grundstücke.
Es ist wichtig, dass eine Grunddienstbarkeit oder eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht eingetragen ist. Ein Blick ins Grundbuch bzw. ins Baulastenverzeichnis ist unbedingt anzuraten. Man sollte sich nicht auf eine Aussage eines Maklers verlassen, das alles i. O. ist. Ein Auszug herbeizubringen macht keine Schwierigkeiten. Ansonsten ist anzuraten, vor Eintragungsbewilligung einer Grunddienstbarkeit durch den Nachbarn würde ich keinen Kaufvertrag unterschreiben. Besteht nur eine private Vereinbarung zwischen den jetzigen Grundstückseigentümer, kann diese bei Grundstückswechsel nichtig werden. Es besteht dann kein Recht mehr das Nachbargrundstück zur Überwegung zu nutzen. Auch besteht die Möglichkeit den Vertrag jederzeit zu kündigen! Nachbarn im Umkreis zu fragen macht keinen Sinn. Diese können Regelungen haben die hier nicht zutreffen. Geändert von Wahrsager (29.01.2010 um 12:50 Uhr). |
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#10
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AW: gemeinsame Einfahrt mit Nachbarn
Oje, ok, werden das am Montag direkt erledigen, Notartermin ist sowieso verschoben.
Auf jeden Fall vielen vielen Dank für die Antworten, hat uns schon mal sehr geholfen!! ![]() |
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