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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 13.09.2005, 18:16
Marabu
Gast
 
Beiträge: n/a
Gehweg nicht mehr schneiden/Rauchbelästigung

Hallo,

als wir uns im Juni diesen Jahres unser lang ersehntes Gartenhaus zum Abstellen unserer Fahrräder gebaut haben, fing eigentlich alles an.
Plötzlich teiten uns unsere Nachbarn mit, sie werden ab sofort den Gehweg, der am Gartentorausgang liegt ( jeder Eigentümer hat ein eigenes Stück Gehweg ) nicht mehr schneiden, da sie den Weg nicht nutzen.
Ich teilte wiederum mit, daß dies nicht so ohne weiteres ginge, aber bis heute hat sich nichts getan.
Ich habe unsere Nachbarn nur gefragt, ob es sich lohne, wegen solch einer Angelegenheit ein bis dahin gutes Nachbarschaftsverhältnis auf's Spiel zu setzen.
Die Antwort lautete ja.
Jetzt geht es weiter, wir wollten unseren Gartengrill im Juli nah an unsere Terasse setzen, gott sei dank teilten uns unsere Nachbarn zur anderen Seite mit, wir möchten doch bitte überdenken, daß die entstehende Rauchentwicklung eventuell in die Zimmer ziehen könnten.
Wir nahmen den Tip auf und stellten den Grill etwa 20 Meter weiter auf und das war, wie sich später herausstellte auch gut so.
Unsere Nachbarn die den Gehweg nicht mehr schneiden meinten nur, daß sie sich das Aufstellen des Grill's jedenfalls nicht verbieten lassen und zwar von keinem.
Also kauften sie sich auch einen Grill und stellten diesen direkt an die Terasse.
Jetzt zieht der Rauch permanent in unsere Zimmer und in die unserer Nachbarn.
Ich weiß aus früheren Aktionen, bevor wir das Reihenhaus gekauft haben, daß diese Familie schon etliche Prozesse geführt hat ,aber alle verloren hat.
Auf diese Niveau der Prozessiererei möchte ich mich nicht herab begeben, daher hier meine Fragen.

1.) Kann die Familie einfach das Schneiden des Gehweges unterlassen?

2.) Wie oft müssen wir die Geruchsbelästigungen hinnehmen?

Wir sind für jeden Hinweis, Erfahrungen und Urteile dankbar, denn uns geht dieser Zustand ziemlich an die Nerven.

MfG

Rolf
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  #2  
Alt 13.09.2005, 18:16
Gina
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Gehweg nicht mehr schneiden/Rauchbelästigung

Guten Morgen,
zum Gehweg teilen Sie nicht mit, ob dieser nun in Ihrem Eigentum (da ja wohl jeder Eigentümer ein Stück Gehweg hat, wie Sie schreiben) oder im Eigentum des Nachbarn liegt.
Wenn es "Ihr" Gehwegstück ist, vermute ich, dass Ihr Nachbar nicht schneiden muss, warum dann auch? Gehört das Stück Ihrem Nachbarn, muss er natürlich "sein" Grundstück pflegen. Gehört das Gehwegstück allen Anliegern, ist es nur privat- und zivilrechtlich zu klären - also Anwalt -.

Ich wohne in Nds. und hier gibt es sehr unterschiedliche Urteile und Ausführungen zum Thema Grillen. Auf jeden Fall ist das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten nach dem Nachbarschaftsrecht. Hier steht leider nichts, wie oft man nun grillen darf, das kommt wohl offensichtlich immer auf die Wohnverhältnisse an (Eigentumswohnung, Reihenhaus, Einfamilienwohnhaus). Ich selbst habe mich einmal anwaltlich zu diesem Thema beraten lassen, da ich auch in einem Reihenhaus wohne und unsere Nachbarn rechts und links im Sommer fast jeden Abend grillten. Nachdem alle vorgebrachten Bitten nichts gebracht haben, zumal unsere Gärten sehr klein sind und der Standort des Grills egal ist, es raucht immer, musste ich halt wirklich zum Anwalt gehen. Meine Nachbar und ich haben dann einen gemeinsamen Nenner gefunden und es herrscht jetzt Frieden. Bei dieser anwaltlichen Beratung hat aber auch mein Anwalt mir mitgeteilt, dass bei einem Rechtsweg halt wegen der unterschiedlichen Auffassung von Richtern halt unterschiedliche Urteile zustandekommen können, deshalb ist ein Klageweg nicht immer der beste Weg.
Vielleicht können Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammentun und sich hier auch eine anwaltliche Auskunft holen (ist meist sehr kostengünstig).
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  #3  
Alt 14.09.2005, 09:57
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Gehweg nicht mehr schneiden/Rauchbelästigung

Der Geländestreifen, wird in den Maßen festliegen auf dem die Zuwegung erfolgt.
Der Eigentümer der Pflanzen hat den Weg ständig freizuschneiden.

Den Rauch müssen Sie nicht hinnehmen, dies ist eine unzumutbare Situation, eine Immission.

Zentrale Vorschrift ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) mit seinen Verordnungen.
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