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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Geh und Fahrtrecht
Ich habe noch eine frage:
Wenn in einem Kaufvertrag steht das ein Geh und Fahrtrecht entlang der Südostgrenze zum Nachbargrundstück gewährt und bewilligt wird, sich dies aber Jahre später als falsch herausstellt da es keine Südostgrenze zum Nachbargrundstück gibt , sondern nur eine Nordostgrenze, was ist dann? Die Eigentümer haben inzwischen gewechselt und dadurch ist dies erst aufgekommen. Was wäre in so einem fall. Wenn der Weg komlett falsch beschrieben wurde da dies nie gegangen wäre ist doch die Bewilligung falsch und es müsste ein neues Geh und Fahrtrecht ausgehandelt werden, oder? |
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#2
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AW: Geh und Fahrtrecht
Sie führten bereits aus:
Zitat:
Wenn es Diskrepanzen gibt, dann wird der Richter sagen, es ist ein Schreibfehler oder es gibt den Weg nicht. Es kann auch sein, dass das Wegerecht Vorrang hat, wo es liegt spielt dann keine Rolle. Es sollte mit den Unterlagen ein RA aufgesucht werden, damit dieser klärt, was Sache ist. |
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#3
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AW: Geh und Fahrtrecht
Wenn aber das Geh-und Fahrtrecht nicht nötig ist kann ein Richter doch kaum sagen das dies Vorrang hat. Wenn eben das Hinterliegergrundstück auch anders erreichbar ist.
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#4
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AW: Geh und Fahrtrecht
Es wurde schon beantwortet
http://www.recht1.de/forum/wegerecht-3276.html Das Wegerecht, ein Fahrrecht oder Gehrecht bleibt bestehen, bis der Herrschende darauf verzichtet. Wie Sie geschildert haben, kommt der Herrschende mit dem Wegerecht auf sein Grundstück. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und lassen sich von einem RA beraten. |
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#5
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AW: Geh und Fahrtrecht
Ich wollte eine Antwort auf die Frage ob eine Bewilligung gelten kann wenn alle Beschreibungen falsch sind und mit dieser Beschreibung ein Geh und Fahrtrecht nicht möglich ist. Das heißt das Beschriebene gibt es einfach nicht.
Wenn es keine Südostgrenze gibt und die Nordostwand nicht dort ist wo sie sein müsste um ein Geh und Fahrtrecht irgnedwie nutzen zu können dann ist meiner Meinung nach eine neue Vereinbarung und ein Neueintrag im Grundbuch unumgänglich. |
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#6
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AW: Geh und Fahrtrecht
Zitat:
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