Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Bewertung: Bewertung: 1 Stimmen, 5,00 durchschnittlich.
  #1  
Alt 23.02.2010, 12:38
Rene2222 Rene2222 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 36
Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geh und Fahrtrecht

Ich habe noch eine frage:
Wenn in einem Kaufvertrag steht das ein Geh und Fahrtrecht entlang der Südostgrenze zum Nachbargrundstück gewährt und bewilligt wird, sich dies aber Jahre später als falsch herausstellt da es keine Südostgrenze zum Nachbargrundstück gibt , sondern nur eine Nordostgrenze, was ist dann?
Die Eigentümer haben inzwischen gewechselt und dadurch ist dies erst aufgekommen. Was wäre in so einem fall.
Wenn der Weg komlett falsch beschrieben wurde da dies nie gegangen wäre ist doch die Bewilligung falsch und es müsste ein neues Geh und Fahrtrecht ausgehandelt werden, oder?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.02.2010, 14:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Sie führten bereits aus:
Zitat:
Zitat von Rene2222 Beitrag anzeigen
Es wurde im Kaufvertrag ein Geh- und Fahrtrecht vereinbart, sagen wir A gewährt B ein Geh- und Fahrtrecht ( Wortlaut: Von der Straße bis in höhe der Nordostwand des Wohnhauses von A, entlang der Südöstlichen Grundstücksgrenze zu C wird ein drei meter breites Geh- und Fahrtrecht bewilligt), dieses wird auf grund der Vermessung auf das Grundstück C verlegt.
Der Nachbar B kommt über das Grundstück auf sein Grundstück. Erst an der südöstlichen Grenze zum Grundstück C. Damit wird ausgesagt, dass er über das Grundstück A ein Wegrecht hat.

Wenn es Diskrepanzen gibt, dann wird der Richter sagen, es ist ein Schreibfehler oder es gibt den Weg nicht.
Es kann auch sein, dass das Wegerecht Vorrang hat, wo es liegt spielt dann keine Rolle.
Es sollte mit den Unterlagen ein RA aufgesucht werden, damit dieser klärt, was Sache ist.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.02.2010, 15:44
Rene2222 Rene2222 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 36
Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Wenn aber das Geh-und Fahrtrecht nicht nötig ist kann ein Richter doch kaum sagen das dies Vorrang hat. Wenn eben das Hinterliegergrundstück auch anders erreichbar ist.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.02.2010, 17:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Es wurde schon beantwortet
http://www.recht1.de/forum/wegerecht-3276.html
Das Wegerecht, ein Fahrrecht oder Gehrecht bleibt bestehen, bis der Herrschende darauf verzichtet.
Wie Sie geschildert haben, kommt der Herrschende mit dem Wegerecht auf sein Grundstück.
Nehmen Sie Ihre Unterlagen und lassen sich von einem RA beraten.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.02.2010, 17:31
Rene2222 Rene2222 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 36
Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Ich wollte eine Antwort auf die Frage ob eine Bewilligung gelten kann wenn alle Beschreibungen falsch sind und mit dieser Beschreibung ein Geh und Fahrtrecht nicht möglich ist. Das heißt das Beschriebene gibt es einfach nicht.
Wenn es keine Südostgrenze gibt und die Nordostwand nicht dort ist wo sie sein müsste um ein Geh und Fahrtrecht irgnedwie nutzen zu können dann ist meiner Meinung nach eine neue Vereinbarung und ein Neueintrag im Grundbuch unumgänglich.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.02.2010, 18:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wenn es Diskrepanzen gibt, dann wird der Richter sagen, es ist ein Schreibfehler oder es gibt den Weg nicht.
Es kann auch sein, dass das Wegerecht Vorrang hat, wo es liegt spielt dann keine Rolle.
Es sollte mit den Unterlagen ein RA aufgesucht werden, damit dieser klärt, was Sache ist.
Mehr kann hierzu nicht ausgesagt werden!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Geh und Fahrtrecht Franz500 Nachbarschaftsrecht 5 20.01.2010 18:16
Geh und Fahrtrecht Franz500 Nachbarschaftsrecht 5 27.11.2009 10:14
Geh und Fahrtrecht Franz500 Nachbarschaftsrecht 8 25.11.2009 20:22
Geh und Fahrtrecht Franz500 Nachbarschaftsrecht 6 25.11.2009 11:30
Garagenbau trotz Fahrtrecht? Der Ich Baurecht 1 30.12.2007 18:35


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1