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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 04.12.2009, 00:19
Franz500 Franz500 ist offline
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Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 14
Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geh und Fahrtrecht

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Wenn b über a ein Geh und Fahrtrecht hat b aber über die Straße eine Haustüre hat wann ist dann das Benutzen des Gehrechtes Schikane und nicht erlaubt.
Noch eine Frage: Wenn ein Geh und Fahrtrecht im Kaufvertrag von a mit b genau beschrieben ist, dann aber a und b eine Abweichende Änderungsanerkennung unterschreiben wo nur noch steht das ein Geh und Fahrtrecht für den Eigentümer von b eingetragen wird ( dort steht keine genaue Beschreibung mit welchen Fahrzeugen usw.) was gilt dann für einen neuen Eigentümer der von a das Grundstück gekauft hat.
Kann man einen Wiederspruch gegen das Geh und Fahrtrecht im Grundbuch eintragen lassen weil der Eintrag und die Vorurkunde unterschiedlich sind.
Danke für eure Antworten
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  #2  
Alt 04.12.2009, 11:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Es sollte nun ein RA/ Notar mit den Unterlagen aufgesucht werden, ob eine Möglichkeit besteht dies zu heilen.
Ihre Fragen wurden bereits behandelt, die Antworten sind dort nachzulesen.


Eine Grunddienstbarkeit ist keine Schikane. Sie ist schonend auszuüben!
Sie gilt solange, bis der Herrschende darauf verzichtet und diese aus dem Grundbuch entfernt worden ist. Sie gilt weiter, wenn das Grundstück anders betreten werden kann.

Eine Verlegung des Wegerechts kann durch den Dienenden erfolgen, BGB. Dann gilt jetzt dieser Weg.

Das Fahrrecht gilt für alle Fahrzeuge. Es kann doch eine Feuerwehrzufahrt sein, die dann für 12 t Last ausgebaut sein muss. Die Wegbreite wird mit 3 m als ausreichend angesehen.
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  #3  
Alt 04.12.2009, 21:32
Franz500 Franz500 ist offline
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Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 14
Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Ich wollte wissen was man unter Schikane versteht. Wenn z.B. jemand anders ( über die Straßenseite) in sein Haus kommt und dieser kürzer ist und diese Person immer an der Haustüre und am Gartentor vorbei geht um dann an der Terrasse vorbei geht um in das Wohnzimmer des Eigentümers des Grundstücks über das das Geh und Fahrtrecht geht schauen zu können ist dies meiner Meinung nach schikane. Außerdem muss doch ein Geh und Fahrtrecht einen Vorteil bringen, oder nicht?
Was das Fahrtrecht betrifft ist in der eingetragenen Urkunde nur von einem Fahrtrecht die Rede nicht für Fahrzeuge aller Art, bei einem Einfamilienhaus ist dies doch in der Regel maximum ein PKW ( auch Lieferwagen usw.). die Feuerwehr würde in diesem fall sowieso von der Hauptstraße an das Haus fahren da eine Durchfahrt über das Fahrtrecht fast unmöglich wäre ( Bauliche Gründe auf dem Nachbargrundstück).
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  #4  
Alt 05.12.2009, 11:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Wurde auch bereits beschrieben, es ändert sich nichts.
Nein, dies ist keine Schikane. Es ist das eingetragene Recht des Herrschenden das Grundstück zu überqueren. Es kann nur gelöscht werden, wenn der Herrschende zustimmt.
Das Fahrrecht ist das Überfahren des Grundstücks. Es kommt nun auf die Einzelheiten an, für was der Weg ausgelegt ist.
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  #5  
Alt 20.01.2010, 17:58
turbotom007 turbotom007 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2008
Beiträge: 17
turbotom007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden AW: Geh und Fahrtrecht

hallöchen

wir haben auch riesige wegerechtsprobleme mit b gehabt......
so das a sich einen anwalt genommen hat.

heute ist das urteil gekommen.

a hat nur zu dulden das besucher von b ,handwerker ect. mit einem PKW über unsere einfahrt fahren dürfen ,
da es sich um einen unbefestigten weg handelt (Feuerwehr und krankenwagen dürfen natürlich)

b muß sich auch an der verkehrsicherung und instandhaltung beteiligen

weiter hat der eigentümer des herschenden grundstück zu dulden das a sein fahrzeug ,hänger... für ca. 30. minuten auf seinem grundstück was mit wegerecht belegt ist parken darf.

wegerecht ist schon schwierig, aber es ist alles lösbar, manchmal nur vor gericht

(im grundbuch steht nur fahrt und wegerecht,ohne genaue erläuterung, das war zum jetzigen zeitpunkt glück)

Geändert von turbotom007 (20.01.2010 um 18:01 Uhr).
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  #6  
Alt 20.01.2010, 19:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Zitat:
Zitat von turbotom007
im Grundbuch steht nur fahrt und wegerecht,
Wenn dort Fahr- und Wegerecht steht, und kein Parkrecht, kann im Nachhinein kein Parkrecht erfolgen.
Wie Richter nun mal sind!

Es ist gut, mal eine Rückmeldung zu bekommen.
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