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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.11.2009, 09:06
Franz500 Franz500 ist offline
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Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geh und Fahrtrecht

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort auf folgende frage geben:
Welche Wegführung bei einem Geh und Fahrtrecht gilt wenn in der Vorurkunde eine andere Beschreibung des weges vereinbart wurde als danach vom Vermessungsamt vermessen und in der Karte eingetragen wurde.
Der Wortlaut in der Vorurkunde: Dem Eigentümer von b wird ein Geh und Fahrtrecht vom Südosten bis zur Nordöstlichen Hauswand eingeräumt.
In der Vermessungskarte ist der weg aber über 4m länger.In der Messungsanerkennung steht nichts über eine änderung der länge nur über die verlegung von der einen auf die andere seite da dort wo der weg vereinbart war ein Überbau steht ( alter Misthaufen) und somit nicht befahren hätte werden können.
Danke für eure Antworten
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  #2  
Alt 26.11.2009, 11:44
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Gehen Sie zu einem Notar mit den Unterlagen und klären es dort.

Es gilt, was im Grundbuch vereinbart worden ist und nicht was in der Vermessungskarte steht.

Diesen Weg kann der Dienende jedoch auf eine andere Stelle verlegen BGB § 1023 Verlegung der Ausübung.

Steht im Grundbuch Wegerecht, ein Weg zur öffentlichen Straße oder nur auf einem Teilstück? Wenn nur ein Teilstück eingetragen ist, kann auch nur dieses genutzt werden. Jedoch nur zum Überqueren des Grundstücks. Wenn kein Überqueren möglich ist, dann ist die Grunddienstbarkeit hinfällig.
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  #3  
Alt 26.11.2009, 20:39
Franz500 Franz500 ist offline
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Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Im Grundbuch steht:
Das Geh und Fahrtrecht ist auf der in der Karte Grün Markierten Fläche laut Änderungsanerkennung eingetragen.

Durch die Änderungsanerkennung führt aber kein Weg zu dieser Fläche.
Die Änderungsanerkennung wurde von dem ehemaligen Besitzer von Grundstück a und dem Besitzer von Grundstück b unterschrieben ( Besitzer von b ist auch heute noch Eigentümer von b). B ist der Nutzer des Geh und Fahrtrechtes. Der ehemalige Besitzer von a hatte auch das Nachbargrundstück ( nennen wir dies nun c), auf diesem liegt auch ein Geh und Fahrtrecht von b. Das Nachbargrundstück wurde auch verkauft. Nun gibt es aber zwischen a und c keine vereinbarungen.
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  #4  
Alt 26.11.2009, 22:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Geh und Fahrtrecht

Es geht hier ein wenig durcheinander und deshalb wird man hier keine Lösung finden!
Ich versuche einen letzten Weg! Ansonsten soll der Notar zur Beratung aufgesucht werden!

Es ist ein Weg vom Grundstück zur Straße im Grundbuch eingetragen oder nicht? Wenn ja, gilt dieser Weg, egal auf welchem Grundstück er sich befindet. Wenn dort nun ein anderer Weg gewählt worden ist, zwischen den alten Eigentümern, gilt dieser Weg jetzt, BGB § 1023 Verlegung der Ausübung.

Warum gibt es Wegerechte auf verschiedenen Grundstücken?
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  #5  
Alt 27.11.2009, 00:27
Franz500 Franz500 ist offline
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Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Es gibt ein Geh und Fahrtrecht auf dem einen Grundstück (A) und ein Geh und Fahrtrecht auf dem anderen(b) für C. Das Geh und Fahrtrecht auf A ist aber laut Bewilligungsurkunde nicht in höhe von dem Geh und Fahrtrecht auf b.
Es ist eine fläche zwischen den beiden Geh und Fahrtrechten ohne Belastung eines Geh und Fahrtrechts von c.
Warum das Fahrtrecht verlegt wurde liegt daran das in der Vorurkunde ein Geh und Fahrtrecht vereinbart wurde das aus baulichen Gründen nicht ging, damals war der Eigentümer von a und b eine Person ( allerdings waren die beiden Grundstücke nie eines sondern immer mit eigener Flurnummer und Grundbuchblatt).Das Geh und Fahrtrecht wurde in der länge genau benannt, und auch dies wurde nie geändert , sondern nur die Wegführung um ca. 4m auf die andere seite( eben das Grundstück a)der Grundstücksgrenze verlegt.
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  #6  
Alt 27.11.2009, 11:14
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Geh und Fahrtrecht

Im Grundbuch war ein Wegerecht für C von der öffentlichen Straße zum Grundstück. Dieses wurde geändert, weil dort Baulichkeiten errichtet worden sind.
A und B können die Grunddienstbarkeit verlegen, aber nur so, dass das Wegerecht für C weiterbesteht.
C musste damals der Änderung zustimmen.
Wenn C damals so einverstanden war, wäre die Grunddienstbarkeit für das Wegerecht nicht mehr gegeben und somit hinfällig. C kann weder das Grundstück A noch B überqueren um auf sein Grundstück zu kommen. Es fehlt ein Wegstreifen!

Es sollte nun ein RA/ Notar mit den Unterlagen aufgesucht werden, ob eine Möglichkeit besteht dies zu heilen.
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