Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 25.11.2009, 09:37
Franz500 Franz500 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 14
Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geh und Fahrtrecht

Hallo,
wenn im Grundbuch steht:
Der Eigentümer von b hat ein Geh und Fahrtrecht auf Grundstück a.
Dort steht nich der Eigentümer von b und seine Rechtsnachfolger.
Hat dann wirklich nur der der im Grundbuch von b steht das Geh und Fahrtrecht.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.11.2009, 11:52
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Der Eigentümer von b ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Wenn der Eigentümer wechselt, dann ist doch dieser Neue, Eigentümer vom b.
Die Grunddienstbarkeit ist nicht personenbezogen sie hängt am Grundstück!

Bei einer personenbezogen Grunddienstbarkeit steht der Name, Martin Mustermann, und nun ist dort Klaus Anders neuer Eigentümer, dann hat Klaus Anders kein Recht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.11.2009, 12:15
Franz500 Franz500 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 14
Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Danke für die Antwort, das ist klar. Aber wenn dort steht der Eigentümer ist damit auch immer der Mieter gemeint, auch wenn dieser vor dem Haus parken und durch die Haustüre auf den öffentlichen weg gelangen kann.
Bitte um antwort
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.11.2009, 12:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Normalerweise können Mieter und Besucher diesen Weg nutzen.
Das BGB § 1020 sagt jedoch schonende Ausübung.
Dies könnte zumindest für Besucher zutreffend sein, die durch den direkten Zugang vom öffentlichen Straßenland ins Haus kommen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.11.2009, 12:26
Franz500 Franz500 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 14
Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Aber wenn jemand auf das Geh und Fahrtrecht gelangen möchte dann müssten sie über einen teil des Grundstücks gehen auf dem kein Geh und Fahrtrecht liegt.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.11.2009, 12:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh und Fahrtrecht

Siehe Ihre andere Frage
http://www.recht1.de/forum/geh-fahrtrecht-3094.html
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25.11.2009, 12:30
Franz500 Franz500 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 14
Franz500 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Geh und Fahrtrecht

Danke, aber wenn auf einem teil kein Geh und Fahrtrecht eingetragen ist dann muss man ja auch keinen dort hin lassen, oder
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Geh und Fahrtrecht Franz500 Nachbarschaftsrecht 8 25.11.2009 21:22
Garagenbau trotz Fahrtrecht? Der Ich Baurecht 1 30.12.2007 19:35


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1