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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 12.07.2006, 18:46
Elfe Elfe ist offline
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Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 1
Elfe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geh-Fahr-und Leitungsrecht

Der Ínhaber des vorderen Grundstücks will nun ein Tor vorne an die Straße machen. Was kann das hintere Grundstück dagegen machen? Wird dadurch das Geh- Fahr- und Leitungsrecht gestört? Besuch für das hintere Grundstück kann dann doch nicht mehr ungehindert durch.

Kann das hintere Grundstück ein elektrisches Tor verlangen?
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  #2  
Alt 12.07.2006, 19:40
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Geh-Fahr-und Leitungsrecht

Der Dienende Eigentümer hat das Recht, sein Grundstück zu schützen und das geht mit eine Tor. Sie bekommen Schlüssel vom Tor und dann kann man ungehindert durch!
Der Dienende muss Ihnen die Möglichkeit geben vorn an der öffentlichen Straße einen Briefkasten und eine Klingel zu installieren.
Er kann Sie sogar an den Kosten für das Tor beteiligen, auch für die Wartung und Instandhaltung.
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