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#1
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gegen wen soll ich klagen?
halo liebe leute, eksperten und nicht-eksperten,
wer weiss, was ich machen soll: im dezember habe ich einen notebook gekauft. sofort bem einkauf hatte ich probleme um den zu starten - das geraet hat abgestuerzt. der verakufer hat gesagt dass es um ram- modulen geht, danach hat die gewechselt leider ist das problem nicht verschwunden (habe ich zu hause nachher festgestellt). ich habe den notebook vor ein paar tagen reparieren lassen - der verkaufer hat den ding' zum produzenten abgeschickt aber mir gesagt dass ich eventuelle reparaturkosten selbst tragen werde. ich konnte es nicht glauben weil ich unschuld hier bin. ich will nur wissen: gegen wen soll ich eventuell klagen wenn das die letzte moeglichkeit ist meine recht zu schuetzen? den verkaufer oder den produzenten? danke fuer jede interessante antwort! christoph |
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#2
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AW: gegen wen soll ich klagen?
Hallo Christoph,
ich habe gerade mit großem Interesse Deine Frage gelesen. Mit Abschluss des Kaufvertrages hat der Käufer die Pflicht, Dir ein ordnungsgemässes und einwandfreies Gerät zu übergeben. Er hat somit schon zum ersten Mal seine Pflichten lt § 433 BGB verletzt. Deine Rechte lt. § 437 BGB sind 1. die Nacherfüllung (das heißt er muss den Mangel beheben) 2. Du kannst vom Vertrag zurücktreten (den gesamten Betrag nimmst auf der Stelle natürlich mit)(geht aber nur wenn er die Nacherfüllung verweigert oder diese fehlgeschlagen ist oder es einfach unzumutbar wäre) oder Du kannst eine Kaufpreisminderung anstreben (§441 BGB) zudem kannst Du ihn auch auf Schadensersatz verklagen. Ich rate Dir, nimm den Kaufbeleg, das Notebook und knall es dem Verkäufer auf den Tisch. Du hast 2 Jahre Zeit. Hau ihm die Paragraphen um die Ohren. Das schreckt meistens schon ab, sollte es sich immer noch querstellen, wende Dich einfach an die Filialleitung und drohe denen mit einer Anzeige. Wenn das immer noch nicht zieht, dann scheue Dich nicht Dich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Es wäre lieb wenn Du mich auf dem laufenden hälst. LG Kristina |
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#3
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Möglicherweise ist das Thema ja bereits abgeschlossen. Klagen oder "auf eigene Rechte und Pflichten des Verkäufers hinweisen" ist wirklich nur eine letzte Option. Diese Wege enden nicht selten im totalen Zerwürfnis und versperren den Weg zu einer einvernehmlichen Regelung.
Möglich auch, dass der Verkäufer deshalb die Reparaturkosten verlangt, da der Käufer vielleicht eine Eigenreparatur versucht hat und damit die Garantie nur noch eingeschränkt greift. Besser: Einen erneuten Versuch starten, sich mit dem Verkäufer einigen zu wollen. Dabei genau fragen, warum der Verkäufer sich unkulant zeigt. Dann schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Produzenten unter genauer objektiver Darlegung des Problemes mit der Bitte um Kulanz. Vielleicht auch deutlicher Hinweis auf bisherige Markentreue im Bekannten- und Verwandtenkreis und das Sie bisher noch wenig Probleme mit dem Hersteller hatten und auch zukünftig Kunde seiner Produkte bleiben möchten. Hilft alles nicht, dann holen Sie sich Rat bei der Verbraucherzentrale. Gruß Wittekind |