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#1
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Gebühr für Lastschriftrückholung?
Der Sohn von Familie A bestellte Ware beim Internetanbieter B. Die Lieferzeit sollte 3 Werktage betragen. Bei einem Nachfragen nach 4 Werktagen in der Firma erklärte man, es gibt Lieferschwierigkeiten und sollte die Ware zu spät kommen, dann einfach Annahmeverweigerung machen. Nach 7 Werktagen kam der Paketdienst mit der Ware. Der Sohn von A war am selben Tag schon auf dem Weg für mehrere Monate ins Ausland. Es wurde Annahmeverweigerung gemacht. Der Sohn hatte auch die Lastschrift der Firma B widerrufen.
Nun kommt eine Rechnung von 10,-€ Gebühr wegen der Lastschriftrücknahme Die Firma beruft sich auf ihre AGB.Ist so etwas rechtens? Mfg. Fisch |
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#2
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AW: Gebühr für Lastschriftrückholung?
Es gibt zwei Seiten!
Man beantragt bei der Bank eine Lastschriftrückgabe bei unerlaubter Abbuchung. Die Kosten der Rückbuchung trägt der Abbuchende. Hier in dem Fall erfolgte keine Lastschriftrückgabe sondern wegen Vertragsauflösung eine Rückzahlung des Betrags. Für diesen Fall enthält die AGB eine Bearbeitungsgebühr.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Gebühr für Lastschriftrückholung?
Danke für die Antwort!
Der Fehler liegt bei A, er hätte auf eine Rücküberweisung vom Verkäufer warten müssen. Mfg. Fisch |
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#4
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AW: Gebühr für Lastschriftrückholung?
Ich glaube, es ist eine Bearbeitungsgebühr des Lieferanten für die Rücküberweisung. Dies hat nichts mit der Lastschriftrückgabe zu tun.
Es war keine Lastschriftrückgabe, die wird bei der Bank beantragt, wenn unerlaubt eine Abbuchung erfolgte!
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