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#1
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Gebäudeversicherung in WEG
Hallo aus Stuttgart!
Wer kennt sich damit aus? Lt. Versicherungsvertrag (4 Familienhaus in WEG) sind "Nebengebäude bis 100 m2", sprich 1 Garage eines Eigentümers, kostenlos mit versichert. Frage: Ist es zulässig, den Eigentümer der Garage dann doch mit einem gewissen Miteigentumsanteil (4/1000stel) am Gesamtobjekt an den Versicherungskosten zu beteiligen? MfG...Hardy |
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#2
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AW: Gebäudeversicherung in WEG
Schauen Sie in die Teilungserklärung die die Gemeinschaftsordnung enthält. Die Gemeinschaftsordnung enthält die Regeln, die untereinander gelten.
Die Frage, ist es ein Eigentümer oder besteht ein Sondernutzungsrecht? Das könnte wichtig sein, wenn nach Miteigentumsanteilen oder pro Wohneinheit abgerechnet wird.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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