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#1
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Gasleitung Kundenanlage
Hallo an allle,
Wer kann bei Lösung folgendes Problems helfen? Grundstückeigentümer "A" hat auf seinem Grundstück einen Hausgasanschluß. Dieser versorgt über 2 eigenständige Kundenanlagen die Grundstücke "A" und Nachbargrundstück"B". Grundstück "B" wird verkauft. (Kein eigener Hausgasanschluß) Frage: Muß Grundstückeigentümer "A" die fremde Kundenanlage in seinem Gebäude dulden? Muß sich Eigentümer "B" einen eigenen Hausanschluß zulegen ? Wem gehört die Anlage im Gebäude von "A" (die das Grundstück "B" versorgt ?) Viele Fragen . Wer weiß eine Lösung?? im voraus viele Dank |
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#2
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Hier könnte das Baurecht weiterhelfen. Jedes bebaute Grundstück muss erschlossen sein, erschlossen heißt, dass hier Leitungen für die Versorgung und Entsorgung des Gebäudes auf diesem jeweiligen Grundstücken liegen müssen. Das ist dann bereits mit der Bauenehmigung für das haus vom Bauaufsichtsamt abgeklärt worden. Wenn bei einem Grundstück diese Versorgungs/Entsorgungsleitungen fehlen, gibt es baurechtlich wiederum verschiedene Möglichkeiten. Manchmal werden hier für Nachbargrundstücke oder Hinterliegergrundstücke auch durch Grunddienstbarkeiten im Grundbuch als Rechte eingetragen, die das Verlegen und Benutzung von Leitungen/Anschlüsse beinhalten. Oder durch baulasten kann ein Nachbar dem anderen Nachbarn Rechte durch Mitinanspruchnahme von Leitungen usw. einräumen. Hier sollten Sie sich entweder beim Bauaufsichtsamt erkundigen, wie die Grundstücke mit dem gemeinsamen Gasanschluss abgesichert worden sind und wer Eigentümer oder Begünstiger des Gasanschlusses ist.
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#3
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Wo sitzen denn die Gaszähler?
@Gina, das Bauamt interessiert dies wenig, wie Sie Ihr Grundstück versorgen. Es gibt nur ein Recht durch Anschlusszwang für Brauchwasser, Abwassser, Strom, Ob für Telefon ein Leitungsrecht gefordert werden kann? Es könte durch Handy auch nicht mehr bestehen. Für Gasleitungen bekommen Sie auch kein Notleitungsrecht. Sie können Öl oder mit Strom heizen und kochen. |
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#4
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Das interessiert das Bauamt sehr wohl, die ein Grundstück erschlossen ist und mit welchen Leitungen. Da ist nämlich der § 42 NBauO wo die Versorgungsleitungen jeglicher Art mit enthalten sind.
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#5
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AW: Gasleitung Kundenanlage
das Bauamt interessiert dies wenig, wie Sie Ihr Grundstück versorgen.
Sie müssen sich mit denjenigen einigen der Ihnen eine Baulast gegen soll. Das Bauamt kann Ihnem Nachbarn "nicht" vorschreiben |
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#6
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Das Bauamt interessiert sich sehr wohl für die Versorgung des Grundstückes, denn nach dem geltenden Baurecht kann, darf und wird keine Baugenehmigung für ein Haus ausgesprochen, sofern der Bauherr nicht die Erschließung des Grundstückes nachweist. Zur Erschließung gehören nun mal die Versorgungsleitungen jeglicher Art und auch die Zuwegung zum Grundstück. Wenn also, wie in der Anfrage, feststeht, dass eie Gasleitung / Kundenanlage auf einem anderen Grundstück verlegt ist, diese Gasleitung aber nun auch für ein anderes Grundstück benötigt wird, nämlich zur Versorgung dieses Grundstückes, dann muss es hier bereits zum Zeitpunkt der Baugenehmigung eine Klärung gegeben haben, ob der Bauherr an diese Gasleitung heran kommt, entweder durch Grunddienstbarkeit im Grundbuch oder durch Baulast. Und das Baulastenverzeichnis wird grundsätzlich beim Bauamt geführt, dass auch die Baulasterklärung entgegennimmt, wenn diese nicht notarielle erklärt wird. Aber auch bei einer notariellen Baulasterklärung erfolgt die Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis des jeweiligen Bauamtes. Also müsste der / die Anfragende klären, wie die Gasleitung nachbarschaftlich abgesichert worden ist zum Zeitpunkt des Bauantrages.
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#7
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Eine Gasleitung gehört wie oben geschrieben nicht zur Grundversorgung. Heizen kann man mit Öl Holz uns.. Deshalb interessiert es dem Bauamt wenig.
Hier liegt bereits die Leitung und deshalb kann es nur dem Bauamt interessieren, wenn eine Baulasteintragung besteht. Bestehe eine Baulasteintragung dann kann der Nachbar nicht direkt an den Nachbarn herantreten, er hat bei einer Baulast kein Recht. Es ist nämlich öffentlich rechtlich und nicht privatrechtllich. Er kann dann nur an das Bauamt die Einhaltung der Baulast stellen. [Admin: letzter Satz gelöscht. Dies sind Fachforen, bitte keine persönlichen Kommentare, sondern bitte ausschließlich zur Sache] Geändert von admin (27.01.2006 um 15:21 Uhr). |
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#8
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Guten Abend-
Ich habe ein ähnliches Problem. Nach der Ersteigerung des Hauses will mein Nachbar (Vater des Exeigentümers) dass ich mir einen eigenen Hausgasanschluss anlegen lasse. Bisher ist unser Anschluss mit Zählern bei ihm im Keller.Damals haben sie sicherlich aus Kostengründen zwei Häuser über ein Anschluss laufen lassen. Eine Zuwegung und Baulast ist im Grundbuch eingetragen - ansonsten wäre der Bau gar nicht möglich. Im Verkehrswertgutachten ist von der Geschichte keine Rede - alles sei in Ordnung. Er will unseren Zähler und Anschlüsse nicht bei sich im Keller haben und könnte seiner Aussage nach sogar Gas abstellen, weil er dafür nicht haften möchte. Frage: Muss ich die Kosten der Umverlegung/Neuanschlusses an die Hauptversorgung tragen ? Kann/darf er Gas einfach abstellen? Die Stadtwerke haben seine Erlaubniss um die Zähler abzulesen.Kann er die Erlaubniss nichtig machen? Geändert von Andre240677 (31.03.2010 um 22:17 Uhr). |
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#9
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Wegen der Grunddienstbarkeit besteht das Recht dort die Leitung und Zähleinrichtung zu montieren.
Diese Grunddienstbarkeit bleibt bestehen, bis der Herrschende auf sein Recht verzichtet. Selbstverständlich kann der Nachbar den Anschluss auf seine Kosten verlegen lassen, BGB § 1023 Verlegung der Ausübung. Es bleibt jedoch das im Grundbuch eingetragen Recht, dort diese Anlage weiter zu betreiben. Wenn dort eine Anlage betrieben wird, sollten Sie sich um einen Zugang zum Absperrhahn bemühen. Ich bin mir sicher, dieser Zugang steht Ihnen zu, um Ihre Anlage zu betreiben, im Notfall abzusperren. Dies sollte beim Grundversorger angefragt werden bzw. mit einem RA geklärt werden. |
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#10
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AW: Gasleitung Kundenanlage
Danke für ihre Antwort
Es gibt keine leider Einträge über Gasanschluss in den Grundbüchern der beiden Grundstücke. In der Bauakte ist nur Zuwegung und Wasserver/entsorgung als Baulast eingetragen. Erstreckt sich die Baulast auch auf Gasleitungen? Die Stadtwerke dürfen beim Nachbarn zum Ablesen rein - könnte das die Grunddienstbarkeit sein? Oder reicht den Stadtwerken ein einfacher Vermerk? Noch ist der Anschluss auf den Exeigentümer eingetragen.Kann /muss ich beim Ummelden die Grunddienstbrkeit verlangen oder wird sie auf mich überschrieben? |