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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Gartenwirtschaft auf Nachbargrundstück verhindern
Guten Tag,
ich knoble über folgendem Fall: Eigentümer E und Nachbar N sind seit 50 Jahren Eigentümer eines Doppelhauses. In der Doppelhaushälfte von N ist seit ca. 20 Jahren eine kleine Kneipe, die um 20 Uhr schliesst. Der Pächter P der Kneipe möchte nun im Hof hinter dem Haus eine Gartenwirtschaft einrichten. Der Hof grenzt unmittelbar an Hof- und Gartengrundstück von E an, nur durch einen Maschenzaun getrennt. E wurde durch ein Schreiben der Gemeinde über die Pläne von P informiert und ihm wurden genau 6 Tage Zeit eingeräumt, um sich zu dem Antrag von P auf Einrichtung der Gartenwirtschaft zu äussern. E befürchtet erhebliche Lärmbelästigungen und Einschränkungen seiner Garten- und Hofbenutzung u.a. durch gaffende Wirtschaftsgäste. Kann E die Gartenwirtschaft verhindern? Sind die eingeräumten 6 Tage Äusserungsfrist nicht zu kurz? Da es schon recht lange her ist, dass ich mal Bau- und Nachbarschaftsrecht gelernt habe, wäre ich für hilfreiche Tipps dankbar. Viele Grüsse Gänseblümchen |
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#2
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AW: Gartenwirtschaft auf Nachbargrundstück verhindern
Einspruch erheben, mit dem Hinweis ausführliche Stellungnahme folgt!
Ich würde mal einen versierten RA aufsuchen zu einer Beratung. Dann kann entschieden werden, ob und was gemacht werden kann. Eine Beratung ist nicht so teuer. Evttl. wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt diese auch die Kosten. Wer eine Gartenwirtschaft einrichtet muss die Gesamtheit der Vorschriften einhalten, wie Lärm, Luftverunreinigung oder andere Störungen. Das Immissionsschutzrecht ist Teil des öffentlichen Rechts, im Wesentlichen kodifiziert im BImSchG, ergänzt durch die BImSchV, TA Luft und TA Lärm etc. Öffnungszeiten, dem Ruhebedürfnis, das dem Bedürfnis der Nachbarn entspricht. Die Öffnungszeiten von Gartenwirtschaften muss vor Ort im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Interessen entschieden werden. Ein wesentlicher Punkt ist die Wertminderung eines Wohngrundstücks! |
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#3
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AW: Gartenwirtschaft auf Nachbargrundstück verhindern
Sind Sie offiziell im Rahmen der Nachbarbeteiligung (gem. § 72) angeschrieben worden? Dann haben Sie insgesamt 3 Wochen Zeit, sich entweder im zuständigen Bauamt Einsicht in die dort vorgelegten Pläne zu verschaffen oder anzugeben, ob Sie Beeinträchtigungen sehen. Einspruch gegen einen fehlenden Bescheid jetzt einzulegen, geht nicht, da es noch keinen rechtsmittelfähigen Vorgang gibt. Im Moment handelt es sich um einen vorgelegten Bauantrag für eine Nutzungsänderung und um ein Anhörungsverfahren der Nachbarschaft. Was mich nur wundert ist, dass irgendwann mal eine Änderungsgenehmigung erteilt worden sein muss, dass in einem Doppelwohnhaus eine Gaststätte eingerichtet werden durfte. Befindet sich das Doppelwohnhaus in einem reinen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet? Diese Angaben können Sie aus dem Bebauungsplan im Bauamt ersehen. Wenn es sich wirklich um ein Doppelwohnhaus handelt, dann kann durch die Nutzung des Gartens als Gaststättenbetrieb natürlich eine beeinträchtigung entstehen, die Sie nicht hinnehmen müssen.
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