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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 03.10.2011, 07:36
Engel Engel ist offline
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Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 20
Engel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gartensitzplatz in Hessen

Hallo zusammen,
habe schon die Bauverordnung von Hessen gelesen aber keine Antwort gefunden. Denke das es hier jemanden gibt der mir behilflich sein kann.

Folgende Fragen:
1. Benötigt man eine Baugenehmigung in Hessen wenn man im Garten(Abstand zur Nachbargrenze ca. 6 Meter) eine Platte mit Estrich oder Betonzement giesst um anschliessend Tisch und Bank draufzustellen?
Die Platte wäre ca. 4x4 Meter und die Dicke ca. 4cm. Diese soll nur als fester Untergrund für eine spätere Holzverkleidung / Holzboden dienen.

2. Darf man ohne Genehmigung mit Naturstein eine kleine Mauer um die Platte anlegen?

3. Wie sieht das aus wenn man mit dem Gedanken spielt das ganze so zu gestalten das man zu einem späteren Zeitpunkt ( ist ja eine Kostenfrage) ohne weiteres noch eine Überdachung mit einbauen kann?

Danke vorab für Antworten.
LG Engel
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  #2  
Alt 03.10.2011, 09:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Gartensitzplatz in Hessen

Es handelt sich um ein Nebengebäude, wenn es fertig errichtet worden ist.
Es wird der vorgegebene Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten und es werden keine Rechte des Nachbarn beeinflusst.
Das im Nachbarschaftsrecht §11 Fenster- und Lichtrecht, Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen, spricht auch nicht dagegen.
Nach der BauO und dem Nachbarschaftsrecht gibt es m. E. keine Bedenken dies so wie geschildert zu errichten.

Ob nach dem Bebauungsplan dies zulässig ist, muss beim Bauamt erfragt werden.
Hier auch evtl. die Verdichtung des Bodens, keine Wasserversickerung.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 05.10.2011, 06:20
Engel Engel ist offline
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Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 20
Engel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gartensitzplatz in Hessen

Vielen Dank Wahrsager für die schnelle Antwort.

Eine Nachfrage beim Bauamt wird sicher nicht falsch sein, man ist dann auf der ganz sicheren Seite und muss nicht wieder Ärger mit dem Nachbarn in Kauf nehmen.

Eine Frage noch: Was ist mit der Wasserversickerung gemeint?
In dem Kreis wo das betreffende Grundstück liegt
werden inzwischen alle Flächen ( Dach eingeschlossen ) die
gefliest,gepflastert sind mit Abwasser- Kanalgebühren
in Rechnung gestellt.

Danke vorab.
Gruss Engel
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  #4  
Alt 09.10.2011, 16:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Gartensitzplatz in Hessen

In einigen Gegenden dürfen nur Flächen angelegt werden, die wasserdurchlässig sind, wie z. B. mit Gittersteinen.

Es könnte sich ergeben, dass weitere Abwasser- Kanalgebühren für diese Fläche in Rechnung gestellt werden.
__________________
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Wahrsager
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