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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Gartenpumpe und Lärm
Nachbar A hat eine Gartenpumpe an der Grundstückgrenze zu B.
Abstand ca. 1,20m vom Maschendrahtzaun. Dabei handelt es sich um ein kleines Pumpwerk, frei stehend, nicht eingehaust. Ort der Handlung: Berlin, Siedlungsgebiet mit Eigenheimen. Nachbar B fühlt sich durch das Geräusch beim Betrieb der Pumpe gestört. A nutzt die Pumpe besonders in der heißen Jahreszeit an allen Wochentagen einschließlich Sonntag, um seinen Garten zu bewässern und vor dem Austrocknen zu bewahren. B stellt an A nun 2 Forderungen: 1. A soll die Pumpe an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr benutzen. B beruft sich dabei auf die 32. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die Wasserpumpen in der Anlage erwähnt. 2. B verlangt, dass A zusätzliche Maßnahmen zur Geräuschdämmung seiner Wasserpumpe durchführt. Dabei beruft sich B auf die TA Lärm, die wohl besagt, dass die Betreiber nichtgenehmigungspflichtiger Anlagen Lärmschutzmaßnahmen gemäß Stand der Technik vorzunehmen hätten. Stand der Technik wäre in diesem Fall eine Einhausung der Pumpe - sagt B. A hingegen ist der Auffassung, dass er durch das Anpflanzen einer gesonderten Hecke, bestehend aus 6 Koniferen, zwischen Pumpe und Gartenzaun genügend zusätzlichen (kostspieligen) Lärmschutz vorgenommen hat, der ebenfalls dem Stand der Technik entspräche, wenn denn eine solche Forderung überhaupt bestünde. Frage: Welchen Forderungen von Nachbar B muss A nun nachgeben? Geändert von Willy-Martin (11.05.2006 um 14:16 Uhr). Grund: Vervollständigung |
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#2
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AW: Gartenpumpe und Lärm
Es geht um Lärm. Schildern Sie den Fall dem Umweltamt, auch dass Sie den Nachbarn darauf hingewiesen haben und bitten, um Vorschläge.
Das Umweltamt wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und um einen Termin bitten, der mit Ihrem Nachbarn abgesprochen werden muss. Die kommen dann und werden, wenn nötig, Vorschläge machen. Hat bei mir gut geklappt. |
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