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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Gartenhaus über Grunstücksgrenze
Hallo an alle Betrachter, ich bin ein wenig ratlos (oder auch mehr).
In einer Reihenhaussiedlung sind die Grundstücke bekanntlich meistens lang und nur so brei wie das Haus. Muß zum Nachbargrundstück beim Ericheten eines Gartenhauses ein Mindestabstand eingehalten werden ? (Grenzbebauung). Was muß ich beachten wenn das Gartenhaus von Nachbar B einige cm über meine Grenze geht. Muß ich nun sofort auf Berichtigung bestehen oder verlier ich nach einiger Zeit meinen Rechtsanspruch und muß das weiterhin so dulden ? Hat Jemand in diesem Fall schon Erfahrung ? wäre toll. Dank euch im vorweg, Peter |
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#2
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AW: Gartenhaus über Grunstücksgrenze
Es dürfte für das Gartenhaus das Nachbarschaftsrecht gelten auch wenn Gartenhäuser nach der Bauordnung nicht genehmigungspflichtig sind.
Ein Überbau muss sofort bemängelt werden! An der Grundstücksgrenze ist Schluss! So wie mir bekannt, kann bei Hecken der Abstand entfallen. Dies müßte jedoch im Einzelfall geklärt werden! |
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#3
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AW: Gartenhaus über Grunstücksgrenze
Dank "Wahrsager", den werde ich doch mal genau messen und meinen
Nachbarn gegebebenfalls einmal ansprechen. Gruß Geändert von p-Peter (10.07.2006 um 15:23 Uhr). |
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