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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 06.07.2006, 18:11
claudia claudia ist offline
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Registriert seit: 06.07.2006
Beiträge: 4
claudia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gartenhäuser

Hallo,

wer kann mir sagen wie groß ein Gartenhaus bzw. Gerätehaus in Essen sein darf ohne eine Baugenehmigung zu beantragen.

Bzw. wie groß muß der Bebauungsabstand zum Nachbarn sein.

gruß

claudia
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  #2  
Alt 06.07.2006, 19:49
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Gartenhäuser

Machen Sie eine Skizze von Ihrem und dem Nachbargrundstück einschließlich der Bauten die vorhanden sind und gehen zum Bauamt.
Es gibt außer Größe auch noch Anderes zu berücksichtigen, wie z. B. Brandüberschlag.
Dann, wenn schon eine Grenzbebauung besteht, dann gilt die Gesamtlänge, ich glaube bis 9 m Länge, usw.
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  #3  
Alt 11.07.2006, 15:09
claudia claudia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2006
Beiträge: 4
claudia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Gartenhäuser

danke für ihre antwort!

also mein gartengrundstück beträgt knappe 100qm und das gartenhäuschen hat die maße 1.80m x 1.80m und die höhe beträgt 2.35m mit türe und fenster.
muss ich ein mindestabstand vom nachbarszaun einhalten wenn ja wieviel?
und bräuchte ich über dieses bauvorhaben eine zustimmung von meinen nachbar bzw baugenehmigung vom bauamt???

lg claudia
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  #4  
Alt 11.07.2006, 17:13
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Gartenhäuser

Zitat:
Zitat von claudia
danke für ihre antwort!

also mein gartengrundstück beträgt knappe 100qm und das gartenhäuschen hat die maße 1.80m x 1.80m und die höhe beträgt 2.35m mit türe und fenster.
muss ich ein mindestabstand vom nachbarszaun einhalten wenn ja wieviel?
und bräuchte ich über dieses bauvorhaben eine zustimmung von meinen nachbar bzw baugenehmigung vom bauamt???

lg claudia

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  #5  
Alt 12.07.2006, 19:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
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Beiträge: 3.872
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AW: Gartenhäuser

Zum Bauamt gehen, die helfen weiter.
Es gibt, wie beschreiben einige Dinge sind zu berücksichtigen, außer Brandüberschlag auch ob das Grundstück nicht weiter zugebaut werden darf. Dies kann von hieraus nichtbeurteilt werden, sondern man muss den Bebauungsplan kennen.
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