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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Gartenhäuser
Hallo,
wer kann mir sagen wie groß ein Gartenhaus bzw. Gerätehaus in Essen sein darf ohne eine Baugenehmigung zu beantragen. Bzw. wie groß muß der Bebauungsabstand zum Nachbarn sein. gruß claudia |
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#2
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AW: Gartenhäuser
Machen Sie eine Skizze von Ihrem und dem Nachbargrundstück einschließlich der Bauten die vorhanden sind und gehen zum Bauamt.
Es gibt außer Größe auch noch Anderes zu berücksichtigen, wie z. B. Brandüberschlag. Dann, wenn schon eine Grenzbebauung besteht, dann gilt die Gesamtlänge, ich glaube bis 9 m Länge, usw. |
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#3
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AW: Gartenhäuser
danke für ihre antwort!
also mein gartengrundstück beträgt knappe 100qm und das gartenhäuschen hat die maße 1.80m x 1.80m und die höhe beträgt 2.35m mit türe und fenster. muss ich ein mindestabstand vom nachbarszaun einhalten wenn ja wieviel? und bräuchte ich über dieses bauvorhaben eine zustimmung von meinen nachbar bzw baugenehmigung vom bauamt??? lg claudia |
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#4
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AW: Gartenhäuser
Zitat:
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#5
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AW: Gartenhäuser
Zum Bauamt gehen, die helfen weiter.
Es gibt, wie beschreiben einige Dinge sind zu berücksichtigen, außer Brandüberschlag auch ob das Grundstück nicht weiter zugebaut werden darf. Dies kann von hieraus nichtbeurteilt werden, sondern man muss den Bebauungsplan kennen. |