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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,
ich habe folgende Frage: Familie A hat in einer Eigentümergemeinschaft einen rechtmäßig erworbenen Autostellplatz, der direkt an den Garten von Famile B grenzt. Die Trennung bildet nur ein Maschendrahtzaun. Familie B ist gerade eingezogen und hat ihren Garten neu gestaltet. Nun wird dieser Garten mit Akribie gehegt und gepflegt, so dass beim Rasenmähen und Garten sprengen das Auto der Familie A regelmäßig beschmutzt wird. Vorher war dort ein hoher Holzlattenzaun aufgestellt, so dass sich die Problematik nicht ergeben hat. Muss Familie A dies dulden? Es wäre nett, wenn jemand helfen könnte. Gruß Gardenie |
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#2
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AW: Garten sprengen und Rasen mähen
Man muss dies nicht hinnehmen! Eventuell greift aber BGB § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe.
Schon mal den Nachbarn angesprochen! ![]() Wenn Sie Mieter sind, dann wendet man sich an seinen Vermieter. |