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#1
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Garagenumbau
Garagenumbau Saarland
Hallo, Nachbar A hat eine Garage auf der Grundstücksgrenze. Direkt daneben ist ein einstöckiger Anbau, der nicht komplett fertig gestellt und mit Bitumen abgedichtet wurde (Flachdach) – sonst hätte Abriss gedroht. Nachbar A hat das Garagentor entfernt und die Garage zugemauert. Zusätzlich installiert Nachbar A ein Geländer, das den Anbau und die Garage umfasst – will eine Terrasse darauf errichten. 1. ich gehe mal davon aus, dass Nachbar A für eine „Umwidmung / Nutzungsänderung“ zum Wohnraum eine Baugenehmigung braucht und erhebliche Änderungen vornehmen muss. 2. braucht Nachbar A für das zumauern der Garage auch eine Baugenehmigung egal ob es sich um „Abstellräume“ oder ähnliches und nicht um Wohnraum handelt? 3. Für das errichten einer Terrasse auf der Garage benötigt man wahrscheinlich auch eine Genehmigung falls überhaupt an der Grundstücksgrenze erlaubt. Aber wie ist es mit dem Anbau?? Darf da überhaupt eine Terrasse draufgebaut werden?? Die Genehmigung für den Anbau ist ja auch nicht mehr gültig??!! 4. Muss Nachbar A für obige Vorhaben einen Architekten beauftragen?? |
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#2
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AW: Garagenumbau
Eine Garage ist für das Unterstellen von Pkw´s.
Jede andere Nutzung ist eine Nutzungsänderung die genehmigungspflichtig ist. Hier können dann Abstandsgrenzen unter Umständen eine Rolle spielen. Wird es Wohnraum, dann sind Fenster, Wärmeisolierung und, und, und einzuhalten. Auch das Dach als Terrasse umzufunktionieren kann der Zustimmung des Nachbarn erforderlich machen. Hier gibt es auch Urteile, mal googlen. Nein einen Bauing oder wenn er in der Lage ist es selbst einzureichen, dann geht das auch. Evtl. ist die Statik zu erbringen. Diese wird vom Statiker durchgeführt und nicht von einem selbst! |
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#3
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AW: Garagenumbau
Nach den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer müssen für bestimmte Vorhaben im Rahmen der Bauantragstellung i m m e r Erklärungen von den jeweiligen Entwurfsverfasser (das sind Architekten und Ingenieure) vorgelegt werden, ebenso Lagepläne mit Einzeichnung des evtl. vermaßten Bauvorhabens, Statik (vor allem bei der Errichtung einer Terrasse auf einem Anbau oder einer Garage) vorgelegt werden. Eine Nutzungsänderung von einem genehmigten Objekt ist immer wieder genehmigungspflichtig, vor allem im Grenzbereich bedarf es der Zustimmung der Nachbarn.
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