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#1
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Garagenbau trotz Fahrtrecht?
Folgende Situation:
Besitzer A hat ein Grundstück zu deren Lasten mehrere Fahrtrechte eingetragen sind. Nachbar B hat vor einiger Zeit den Weg (in einem Bereich von ca. 20m) so verändert, dass Nachbar C und D nun nicht mehr über das Grundstück von A fahren müssen. Der neue Weg ist durch einen Zaun mit dem alten Weg abgetrennt. Darf A nah an der Grundstücksgrenze Garagen bauen, da zwar ein Fahrtrecht für B, C und D eingetragen ist, aber ja nicht festegelegt ist in welchem Bereich? Auf Nachbar B seinem Grundstück ist Fahrtrecht für C und D eingertragen. |
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#2
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AW: Garagenbau trotz Fahrtrecht?
Wenn ich keinen Nachbarn verwechselt habe, muss A das Wegerecht im Einvernehmen der Herrschenden austragen lassen. Solange dies eingetragen ist, muss A es auch gewähren! Es spielt keine Rolle, ob ein anderer Weg nun vorhanden ist.
Bei einer Grundbucheintragung müssen die Herrschenden der Austragung zustimmen. Machen sie es nicht, bleibt es erhalten. Bei einer Baulast wendet man sich an das Bauamt! Dort muss der Herrschende begründen, warum es nicht gelöscht werden kann. Das Bauamt entscheidet dann! |
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