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#1
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Familie A und Familie B sind Eigentümer einer Haushälfte mit gemeinschaftlicher
Nutzung des dazugehörigen Grundstücks.Familie A besitzt 56%,B 44%.Fam B hat sich ein Wohnmobil zugelegt und damit Dieses in die Garage passt, ohne jede Genehmigung bzw.ohne Fam. A zu fragen die Garage um knappe 7 Quadratmeter verlängert.Der Anbau liegt außerhalb des Baufensters.Der Anbau steht nun fünf Jahre und Fam.B hat trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nichts unternommen,Fam A ist ratlos. |
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#2
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AW: Garagenanbau
So wie geschrieben ist es eine WEG.
Bauliche Änderungen können nur im einstimmigen Beschluss vorgenommen werden. Auffordern den Rückbau, mit Fristsetzung. Bei fruchtlosem Ablauf, Klage einreichen. |