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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 06.11.2007, 09:10
lupina lupina ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 7
lupina befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Garagenanbau

Familie A und Familie B sind Eigentümer einer Haushälfte mit gemeinschaftlicher
Nutzung des dazugehörigen Grundstücks.Familie A besitzt 56%,B 44%.Fam B hat sich ein Wohnmobil zugelegt und damit Dieses in die Garage passt,
ohne jede Genehmigung bzw.ohne Fam. A zu fragen die Garage um knappe 7 Quadratmeter verlängert.Der Anbau liegt außerhalb des Baufensters.Der Anbau
steht nun fünf Jahre und Fam.B hat trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nichts unternommen,Fam A ist ratlos.
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  #2  
Alt 10.11.2007, 12:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Garagenanbau

So wie geschrieben ist es eine WEG.
Bauliche Änderungen können nur im einstimmigen Beschluss vorgenommen werden. Auffordern den Rückbau, mit Fristsetzung. Bei fruchtlosem Ablauf, Klage einreichen.
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