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Garage nicht eingetragen
Moin,.
Bitte um hilfe t´schuldige mein nicht so fabelhaftes deutsch, bin Holländer und habe ein Haus gekauft in deutschland. Weil ich meine Arbeit verloren habe will ich jetzt mein Haus wieder verkaufen, da ich in NL (zuweit weg) eine neue Arbeit gefunden habe ! Jetzt hat der makler uns gesagt es gibt nächste mangel : 1) Umbau Obergeschoss zum Einliegerwohnung, ist nicht eingetragen. Steht als unbebautes stockwerk eingetragen 2) In 1975 gebaute Garage ist nicht eingetragen und 9.6 meter lang, wo nur max. 9 meter erlaubt sind 3) Garage und Ausbau von Nachbarn jetzt auch betroffen weil eben das Ambt aufgewacht ist und die festgestellt haben, auch der Nachbarn hat ohne genehmigung gebaut (Auch hier der Vorbesitzer). Nachträglich eintragen warscheinlich nicht möglich. Und das Haus ist ohne diese genehmigungen viel weniger wert!! Wir haben interessenten, diese wussten genau was an genehmigungen fehlt und haben ein unverschämtes gebot ausgebracht,... Diese art von nachträglich (im haus) bauen ist in NL nich üblig, deswegen wussten wir nicht das man solche sachen am Ambt zu überprüfen hatt !! Dafür nimmt doch man ein teueren Makler !! Auch sind alle zeichnungen nicht richtig, trotzdem hat auch der Notar alles so hingenommen. Vorgeschichte: Haus wurde von Vater gebaut Vater hat jedesmall ein teil dazu gebaut und nix genehmigen lassen. Dan hat er das Haus an sein Sohn übertragen wo der 18 war. Der sohn hat uns das haus verkauft und behauptet er wusste von nix. Der makler wäscht warscheinlich seine händen in unschuld. Frage ! Was gibt es für möglichkeiten ? Der Nachbar wird bereit sein eine erklärung zu unterzeichnen wo er alles an unsere seite akzeptiert und vise versa m.f.g. Geändert von Gutgläuber (01.07.2010 um 20:43 Uhr). |
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#2
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AW: Garage nicht eingetragen
Der Makler ist ein Vermittler, er prüft nichts.
Der Notar beurkundet, er hat nur zu prüfen, dass der Inhalt der Urkunde korrekt ist. Für den Baukörper gibt es den Gutachter, der prüft den Bau! Man könnte nur den Verkäufer verklagen, wenn man nachweisen kann, dass er von dem Schwarzbau wusste. Es muss der Kaufvertrag eingesehen werden. Wurde die Einliegerwohnung als Einliegerwohnung verkauft, dann hätte man schon einen Punkt zum Ansetzen. Ein Rechtanwalt wäre aufzusuchen um eine Beratung zu bekommen. Ist vielleicht mit 200 € preiswerter als der Verlust beim Verkauf! Vielleicht sieht er eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Es gibt einen Interessenten, was will er machen mit dem Schwarzbau! Die Anbauten könnten nachträglich geheilt werden, also eine Genehmigung erhalten Hierzu wäre eine Fachfirma zu beauftragen, die es prüft und die Unterlagen einreicht. Es wäre auch zu prüfen, wie das Bauamt reagiert, ob evtl. ein Rückbau ausgeschlossen wird. Für die Einliegerwohnung wäre eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dies geht mit den entsprechenden Unterlagen problemlos. Das Geschoss müsste entsprechend „Wohnraum“ ausgerüstet werden. Fußbodenbelastung, Fenster, 2. Fluchtweg, Wärmeisolierung usw.. Das Bundesland wird nicht genannt, Rheinland Pfalz und Saarland haben 12 m Grenzbebauung für Garagen. Wenn 9 m zulässig sind, könnte man bei 0,6 m mit dem Bauamt mal drüber sprechen! Leiser lassen sich diese oft nicht darauf ein, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Der Nachbar kann nichts genehmigen, wenn es der Bauordnung nicht entspricht.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Garage nicht eingetragen
Moin Wahrsager,.
Das ganze spielt in NRW Wobei in NRW jedes einzelne Ambt schon eigene regeln handhabt. Wir haben den pech das unser Makler alles prüft, er will nur sachen verkaufen die oke sind, meint er !! Den Makler von wem wir gekauft haben hat nix geprüft (oder alles verzwiegen) Zitat:
Vater hat gebaut, Sohn hat dan später das Haus bekommen. Ist doch irgentwie unglaubwürdig das Sohn meint er wusste von nix,... Nur man kan es nicht beweisen. Zitat:
Küche im Obergeschoß ist nicht so angegeben, steht als Abstellraum dar, obwohl separate abschließbare eingang vorhanden ist, wurde das Haus als EFH verkauft. Zitat:
€20.000 investiert welche man damit komplett verlieren wurde. Der Interessenten will mit sein wissen über diese fehlende genemigungen nur den preis drücken. Währe dan alledings bereit ein Clausule im Kaufvertrag aufnehmen zu lassen, womit er bestätigt damit bekannt zu sein und es zu akzeptieren. (also erpressungsmäßige unterhandlungsmethoden) Zitat:
Nachbar nicht mehr als 9 meter davon abbekommen darf,... Der Garage ist an einer Seite schon 11,5 meter lang und dan noch 4,5 meter breit, dies macht zusammen schon 1 meter zuviel insgesammt länge, und 2,5 meter zuviel an einer seite. Der Garage wird deswegen NIE genehmigt. Zitat:
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#4
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AW: Garage nicht eingetragen
Unwichtig ist, wer gebaut hat. Vertragspartner ist der Sohn als Eigentümer.
Nach Ihrer Aussage ist keine Einliegerwohnung verkauft worden, sondern ein Abstellraum. Dann kann man auch keine Einliegerwohnung vorfinden! Für den Abstellraum kann eine Nutzungsänderung beantragt werden. Wenn keine Einliegerwohnung vorhanden ist, können Sie auch keine verkaufen. Der Käufer verhält sich wie jeder andere auch, er kauft, bezahlt nur das, was vorhanden ist, den Abstellraum. Kann man die Garage nicht zurück bauen auf die zulässige Länge? Innen Mauer hochziehen und den Rest abreißen.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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