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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 16.04.2007, 09:48
helmi helmi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 9
helmi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Garage

wenn eine wohnung ein sondernutzungsrecht für eine garage im wohnungseigentum hat diese garage jetzt starke baumängel hat ,kannn
von den übrigen eigentümer das sondernutzungsrecht entzogen werden
wennn die übrigen eigentümer die kosten dafür nicht übernehmen wollen sondern für einen abrisss sind .es wird keine miete oder ähnliches für die garage erhoben

wenn wenn ja mit welcher mehrheit kann das verabschiedet werden
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  #2  
Alt 17.04.2007, 11:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Garage

Ein Sondernutzungsrecht welches in der Teilungserklärung eingetragen ist, kann nur mit Zustimmung des Sondernutzers gelöscht werden.

Warum wird von Miete gesprochen, ist derjenige Mieter?
Dann hat der Vermieter zu sorgen, dass der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter eingehalten wird.
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