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#1
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Garage
wenn eine wohnung ein sondernutzungsrecht für eine garage im wohnungseigentum hat diese garage jetzt starke baumängel hat ,kannn
von den übrigen eigentümer das sondernutzungsrecht entzogen werden wennn die übrigen eigentümer die kosten dafür nicht übernehmen wollen sondern für einen abrisss sind .es wird keine miete oder ähnliches für die garage erhoben wenn wenn ja mit welcher mehrheit kann das verabschiedet werden |
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#2
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AW: Garage
Ein Sondernutzungsrecht welches in der Teilungserklärung eingetragen ist, kann nur mit Zustimmung des Sondernutzers gelöscht werden.
Warum wird von Miete gesprochen, ist derjenige Mieter? Dann hat der Vermieter zu sorgen, dass der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter eingehalten wird. |