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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 09.04.2007, 19:44
Funny Funny ist offline
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Registriert seit: 08.04.2007
Beiträge: 2
Funny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool Fußballspielen auf der Straße

Hallo!

Ist es eigentlich zulässig, dass Kinder auf einer ganz normalen Straße (also keine Spielstraße) im Kehrhammer oder auch sonst Fußball spielen? Ich meine größere Kinder (über 10 Jahre), die natürlich kräftig zutreten und damit entsprechende Schäden anrichten können? Solche Schäden wurden auch schon angerichtet und dann laufen alle weg und es war keiner, was natürlich sehr ärgerlich ist. Wenn man in einer solchen Ecke wohnt, kann man eigentlich kein Auto mehr draußen stehen lassen, weil ständig die Gefahr besteht, das ein Ball drauf donnert.

Mit einigermaßen vernüftigen Eltern kann man zwar irgendwie immer eine Einigung finden, aber leider gibt es auch Eltern, die den nachbarschaftlichen Ärger geradezu herausfordern wollen und dann kommt man nicht weiter.

Über ballspielende Kinder habe ich zwar schon viel gelesen, aber ich habe noch nichts speziell zum Thema Fußball spielende (größere) Kinder auf einer ganz normalen Straße gefunden. Kann mir hierzu jemand etwas sagen ?
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  #2  
Alt 10.04.2007, 23:36
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Fußballspielen auf der Straße

Eine Straße ist kein Spielplatz!
Die Polizei anrufen!

Man weiß doch, kennt die Kinder mit Namen die dort Spielen.
Man zeigt einen an, dass er dort etwas beschädigt hat.
Es muss nicht derjenige sein, entweder bezahlt er oder er sagt wer es war!
Es spielt nun auch keine Rolle, wenn er es nicht weiß wer es war. Alle Kinder haften zur gesamten Hand, d.h. gemeinschaftlich durch den gemeinsamen Willen Fußball zu spielen.
Man kann sich deshalb an einen Mitspieler wenden. Wie er sein Geld von den anderen bekommt, ist dem Geschädigten egal. Der Gesetzgeber sagt dazu, es ist eine GbR entstanden.
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